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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 16.05.2018
- 4 W 305/18 -
Unzulässige Schmähkritik und strafbare Beleidigung bei haltlosem Vorwurf der Korruption und Kriminalität gegenüber Rechtsanwalt
Keine Untermauerung der Vorwürfe und fehlendes Mandatsverhältnis zum Rechtsanwalt
Wird ein Rechtsanwalt von einer Person als korrupt und kriminell bezeichnet, obwohl weder ein Mandatsverhältnis zwischen der Person und dem Rechtsanwalt bestand noch die Vorwürfe untermauert werden, liegt eine unzulässige Schmähkritik und eine strafbare Beleidigung vor. Der Rechtsanwalt kann daher Unterlassung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall äußerte sich ein Mann auf seiner Internetseite sehr negativ über einen
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Görlitz und wies daher die Beschwerde des Mannes zurück. Ihm könne keine Prozesskostenhilfe gewährt werden, da ein Vorgehen gegen die Unterlassungsverfügung keine Aussicht auf Erfolg habe. Dem
Vorliegen einer unzulässigen Schmähkritik und einer strafbaren Beleidigung
Zwar komme dem Mann grundsätzlich das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Görlitz, Beschluss vom 20.11.2017
[Aktenzeichen: 5 O 365/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 526 MMR 2018, 526 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1005 NJW-RR 2018, 1005
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Dokument-Nr. 26603
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