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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19.12.2017
- 14 U 50/17 -
Blockieren einer Straße durch auf Fahrbahn Einfahrenden: Vorfahrtsberechtigter muss auf Verkehrshindernis achten
Mitverschulden von 50 % nach Kollision aufgrund besonderer Unaufmerksamkeit
Ein in eine Straße einfahrender Fahrzeugführer darf nicht quer zur Fahrbahn stehen bleiben. Dennoch trifft dem Vorfahrtsberechtigten besondere Sorgfaltspflichten. Übersieht er das Verkehrshindernis, so ist ihm eine besondere Unaufmerksamkeit und ein Mitverschulden von 50 % an der Kollision anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem
Haftungsverteilung von 50 %
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Kläger. Zwar habe die Beklagte einen Verstoß gegen § 10 Satz 1 StVO begangen. Sie habe ihre Pflicht zum Ausschluss einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Verden, Urteil vom 22.02.2017
[Aktenzeichen: 8 O 222/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 42 NJW-Spezial 2018, 42 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2018, Seite: 189 NZV 2018, 189
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Dokument-Nr. 26597
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