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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2018
- 15 UF 192/18 -
Streit zwischen Eltern über Schulwahl des Kindes rechtfertigt keinen Entzug der elterlichen Sorge
Mögliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schulwahl auf ein Elternteil
Besteht zwischen den Eltern Streit über die Schulwahl des Kindes, so rechtfertigt dies grundsätzlich nicht den Entzug der elterlichen Sorge für beide Elternteile. Als verhältnismäßig ist vielmehr die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Schulwahl auf ein Elternteil anzusehen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die getrennt lebenden
Unzulässiger Entzug des Rechts zur Regelung schulischer Belange
Das Oberlandegericht Brandenburg entschied zu Gunsten beider Elternteile und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der
Mögliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schulwahl auf ein Elternteil
Ein Sorgerechtsentzug sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht erforderlich, wenn die Kindeswohlgefährdung bereits dadurch abgewendet werden könne, dass einem Elternteil die Befugnis, über die zwischen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Beschluss vom 02.10.2018
[Aktenzeichen: 40 F 132/18]
Jahrgang: 2019, Seite: 134 NJW-Spezial 2019, 134
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Dokument-Nr. 28558
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