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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.03.2019
- L 4 KR 50/16 -
Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet: Versorgung mit maßgefertigten Echthaarteil kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein
Partieller Haarverlust ist bei Frauen als Behinderung zu bewerten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil aus medizinischen Gründen erforderlich sein kann. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine 55-jähige Frau aus der Grafschaft Bentheim. Sie litt an einer Schuppenflechte, die zunehmend zu kreisrundem
Kasse erklärt teure Versorgung mit handgeknüpftem Echthaarteil für unwirtschaftlich
Die Kasse genehmigte die
Maßgefertigtes Echthaarteil kann im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich sein
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verurteilte die Kasse zur Erstattung der Gesamtkosten. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass partieller
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)
- Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 26.11.2015
[Aktenzeichen: S 3 KR 286/11]
- Krankenkasse muss Kosten für Echthaarperücke jährlich erneut übernehmen
(Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 30.11.2016
[Aktenzeichen: S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16]) - Gesetzliche Krankenversicherung muss älterem männlichem Versicherten Kosten für eine Perücke nicht erstatten
(Bundessozialgericht, Urteil vom 22.04.2015
[Aktenzeichen: B 3 KR 3/14 R]) - Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Echthaar-Langhaarperücke bei ausreichender Versorgung mit Echthaar-Kurzhaarperücke
(Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.01.2021
[Aktenzeichen: L 4 KR 108/19])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 27425
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