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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Perücke“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 18.02.2021
- S 18 KR 304/18 -
Krankenkasse muss Echthaarperücke wegen dauerhaften Haarausfall bezahlen
Echthaarperücke langfristig kostengünstiger als Kunsthaarperücke
Das Sozialgericht Dresden hat mit Gerichtsbescheid entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt.
Im konkreten Fall leidet die Klägerin an Alopezia totalis (kompletter Haarverlust am Kopf). Seit Jahren entscheidet sich die Klägerin jeweils für die Versorgung mit einer kurzen bis mittellangen Echthaarperücke, während die Krankenkasse nur den Vertragspreis für eine günstigere Kunsthaarperücke erstattet. Die Krankenkasse vertritt insoweit die Meinung, dassKunsthaarperücken ausreichend seien und insbesondere auch auf den ersten Blick nicht von Echthaarversorgung unterschieden werden könnten. Die Vertragspreise werden mit den Hilfsmittellieferanten für eine Standardversorgung ausgehandelt.Dies sah das Gericht im Ergebnis... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.01.2021
- L 4 KR 108/19 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Echthaar-Langhaarperücke bei ausreichender Versorgung mit Echthaar-Kurzhaarperücke
Kein Anspruch auf bestimmte Haarfarbe oder Frisur
Einer Frau, die an einer frontalen fibrosierenden Alopezie leidet, steht gegenüber ihrer Krankenversicherung kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Echthaar-Langhaarperücke zu, wenn eine ausreichende Versorgung mit einer Echthaar-Kurzhaarperücke besteht. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Haarfarbe oder Frisur. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall litt eine Frau an einer frontalen fibrosierenden Alopezie, die sich durch einen bandförmigen Haarverlust im Bereich von Stirn und Schläfen zeigte. Ihre Krankenversicherung war im Jahr 2016 bereit, die Kosten für die Anschaffung einer Echthaar-Kurzhaarperücke in Höhe von etwa 905 EUR zu übernehmen. Der Frau war dies aber zu wenig. Sie wollte wieder lange... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.03.2019
- L 4 KR 50/16 -
Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet: Versorgung mit maßgefertigten Echthaarteil kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein
Partieller Haarverlust ist bei Frauen als Behinderung zu bewerten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil aus medizinischen Gründen erforderlich sein kann. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine 55-jähige Frau aus der Grafschaft Bentheim. Sie litt an einer Schuppenflechte, die zunehmend zu kreisrundem Haarausfall führte. Um die kahlen Stellen zu bedecken, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse ein handgeknüpftes Echthaarteil. Die Kosten beliefen sich auf 1.290 Euro.Die Kasse genehmigte die Kostenübernahme bis zum Höchstbetrag... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 30.11.2016
- S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16 -
Krankenkasse muss Kosten für Echthaarperücke jährlich erneut übernehmen
Ein Jahr lang getragene Perücken trotz sorgfältiger Pflege als Dauerversorgung nicht mehr geeignet
Eine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall war die beklagte Krankenkasse bereits mit Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 1. Oktober 2015 verpflichtet worden, der Klägerin die Kosten für eine 2014 beschaffte Echthaarperücke zu erstatten. Dies hatte die Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, eine Kunsthaarperücke sei ausreichend. In den Jahren 2015 und 2016 beschaffte sich die Klägerin neue... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2013
- 122 C 15000/13 -
Perückenverkäufer hat keine Pflicht zur Beratung über medizinische Sachverhalte
Käufer trägt Verwendungsrisiko der Kaufsache
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass den Verkäufer einer Perücke keine Beratungspflicht zu medizinischen Sachverhalten trifft, insbesondere nicht zur künftigen gesundheitlichen Entwicklung.
Im zugrunde liegenden Streitfall kaufte die 25- jährige Klägerin aus Hamm am 2. April 2013 bei dem beklagten Münchner Zweithaarstudio eine blonde Echthaarperücke zum Preis von 3.500 Euro. Die Klägerin hatte zu diesem Zeitpunkt zwei etwa "Fünf D-Mark" große Flecken im Bereich des Hinterkopfes, wo das Haar ausgefallen war. Ansonsten trug die Klägerin schulterlanges Haar. Zum Zeitpunkt... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 22.04.2015
- B 3 KR 3/14 R -
Gesetzliche Krankenversicherung muss älterem männlichem Versicherten Kosten für eine Perücke nicht erstatten
Haarverlust von Brauen, Wimpern und Bartwuchs kann bei jüngeren Versicherten als Krankheit angesehen werden
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der typische männliche Verlust des Kopfhaares weder eine Krankheit noch eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V, der die Voraussetzung für die Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt. Ein darüber hinausgehender Haarverlust, der unter anderem auch die Brauen, Wimpern und den Bartwuchs umfasst (Alopecia areata universalis), kann jedoch bei einem jungen Mann eine Krankheit darstellen.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Perücken ein Hilfsmittel sein. Insbesondere sind Vollperücken nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.Der alleinige Verlust des Kopfhaares bei einem Mann ist jedoch nicht als Krankheit zu werten, weil er weder die Körperfunktionen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 08.01.2008
- 261 C 29411/07 -
Verlust des Toupets auf dem Balkon nicht von der Hausratsversicherung erfasst
Versicherungsschutz besteht nur innerhalb von Gebäuden
Der Verlust des Toupets auf dem Balkon infolge eines Sturms ist nicht von der Hausratsversicherung gedeckt. Denn der Versicherungsschutz für Sturmschäden besteht nur innerhalb von Gebäuden. Wer zudem sein Toupet nicht am Kopf befestigt, handelt grob fahrlässig. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlor ein Versicherungsnehmer im Januar 2008 sein Toupet als er versuchte während des Sturms "Kyrill" die gelöste Markise auf dem Balkon wieder zu befestigen. Er steckte sein Kopf aus der Wohnung, wobei das Haarteil durch den Sturm weggerissen wurde. Die Hausratsversicherung lehnte eine Regulierung des mitversicherten Toupets ab. Ihrer Meinung nach, habe... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 22.10.2009
- 133 C 28852/08 -
Perücke: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz bestätigter Mangelfreiheit
Von maßgerechter Perücke wird Passgenauigkeit erwartet
Wenn der Besteller bei der Aushändigung der Ware deren Mangelfreiheit bestätigt und sich dann doch ein Mangel herausstellt, so kann er sich auf diesen trotzdem berufen, wenn er keine Möglichkeit hatte, bei der Übergabe den Mangel wahrzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Eine Frau, die unter starkem Haarausfall litt, wandte sich im Juli 2007 an einen Perückenhersteller. Nachdem ein Gipsabdruck vom Kopf der Kundin gefertigt, Farbe, Dichte und Haarnetz bestimmt wurde, bestellte sie eine Perücke aus hundertprozentigem europäischem Echthaar. Die Perücke sollte 2.800,- € kosten. 1.400,- € leistete sie als Anzahlung.Die erste gelieferte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2008
- 2 K 1928/08 -
Kosten für Toupet sind keine außergewöhnliche Belastung
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob, bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für die Anschaffung eines Haarteils (Toupet) bei den außergewöhnlichen Belastungen – agB – berücksichtigt werden können.
Der damals 65jährige Kläger hatte im Streitjahr 2006 Aufwendungen in Höhe von 850,00 € zum Erwerb eines künstlichen Haarteils bei den agB steuerlich geltend gemacht. Nach der Ablehnung durch das Finanzamt – FA – trug der Kläger unter Vorlage eines 2001 ausgestellten Rezeptes eines Neurologen vor, seit 1970 sei ihm krankheitsbedingt alle zwei Jahre ein künstliches Haarteil ärztlich verschrieben... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2007
- L 5 KR 151/06 -
Kosten einer Perücke muss die gesetzliche Krankenkasse bei männlichen Versicherten nicht übernehmen
Unterschiedliche Behandlung von kahlköpfigen Männern und Frauen gerechtfertigt
Eine gesetzliche Krankenkasse muss Versicherte nur mit solchen Hilfsmitteln versorgen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens werden von der Leistungspflicht nicht umfasst. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Ein Versicherter verlangte von seiner gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten einer Perücke. Seit seiner Kindheit leidet er an völligem Haarverlust. Die Krankenkasse hatte die Versorgung mit der Begründung abgelehnt, eine "Haarersatz-Langzeitversogung" komme nur für Frauen, Kinder und Jugendliche in Betracht. Der Kläger machte u.a. einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz... Lesen Sie mehr
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