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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haarverlust“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 18.02.2021
- S 18 KR 304/18 -

Krankenkasse muss Echthaarperücke wegen dauerhaften Haarausfall bezahlen

Echthaarperücke langfristig kostengünstiger als Kunsthaarperücke

Das Sozialgericht Dresden hat mit Gerichtsbescheid entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt.

Im konkreten Fall leidet die Klägerin an Alopezia totalis (kompletter Haarverlust am Kopf). Seit Jahren entscheidet sich die Klägerin jeweils für die Versorgung mit einer kurzen bis mittellangen Echthaarperücke, während die Krankenkasse nur den Vertragspreis für eine günstigere Kunsthaarperücke erstattet. Die Krankenkasse vertritt insoweit die Meinung, dassKunsthaarperücken ausreichend seien und insbesondere auch auf den ersten Blick nicht von Echthaarversorgung unterschieden werden könnten. Die Vertragspreise werden mit den Hilfsmittellieferanten für eine Standardversorgung ausgehandelt.Dies sah das Gericht im Ergebnis... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.01.2021
- L 4 KR 108/19 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Echthaar-Langhaarperücke bei ausreichender Versorgung mit Echthaar-Kurzhaarperücke

Kein Anspruch auf bestimmte Haarfarbe oder Frisur

Einer Frau, die an einer frontalen fibrosierenden Alopezie leidet, steht gegenüber ihrer Krankenversicherung kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Echthaar-Langhaarperücke zu, wenn eine ausreichende Versorgung mit einer Echthaar-Kurzhaarperücke besteht. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Haarfarbe oder Frisur. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall litt eine Frau an einer frontalen fibrosierenden Alopezie, die sich durch einen bandförmigen Haarverlust im Bereich von Stirn und Schläfen zeigte. Ihre Krankenversicherung war im Jahr 2016 bereit, die Kosten für die Anschaffung einer Echthaar-Kurzhaarperücke in Höhe von etwa 905 EUR zu übernehmen. Der Frau war dies aber zu wenig. Sie wollte wieder lange... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 11.10.2019
- 7 O 216/17 -

Friseurkundin hat Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verbrennungen und Verätzungen mit Haarverlust durch Blondierung

Fortsetzen des Blondierungs­vorgangs nach Hinweis der Kundin auf Brennen und Schmerzen durch Blondierung ist als fahrlässiges Handeln anzusehen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Friseurkundin, die durch eine Blondierung Verbrennungen und Verätzungen und hierdurch bedingten Haarverlust erlitten hat, Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro hat.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ließ sich im Dezember 2016 im Friseursalon des Beklagten blonde Haarsträhnen färben. Zu diesem Zweck wurde seitens einer Mitarbeiterin eine entsprechende Blondiercreme auf das Haar der Klägerin aufgetragen. Diese verursachte allerdings ein anderes als das gewünschte Ergebnis: in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf fanden sich nach der... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.03.2019
- L 4 KR 50/16 -

Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet: Versorgung mit maßgefertigten Echthaarteil kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein

Partieller Haarverlust ist bei Frauen als Behinderung zu bewerten

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil aus medizinischen Gründen erforderlich sein kann. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine 55-jähige Frau aus der Grafschaft Bentheim. Sie litt an einer Schuppenflechte, die zunehmend zu kreisrundem Haarausfall führte. Um die kahlen Stellen zu bedecken, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse ein handgeknüpftes Echthaarteil. Die Kosten beliefen sich auf 1.290 Euro.Die Kasse genehmigte die Kostenübernahme bis zum Höchstbetrag... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2016
- L 4 VG 4/15 B -

Kein Anspruch auf Opferentschädigung für dauerhaften Haarverlust bei nicht erkennbar vorsätzlichem Handeln des Friseurs

Bedürftige Geschädigte hat keinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Eine Klage auf Opferentschädigung wegen dauerhaften Haarverlusts durch eine Friseurbehandlung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn sich zwar ein fahrlässiges, aber kein vorsätzliches Handeln erkennen lässt. Daher muss auch bedürftigen Klägern keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte versucht, sich die Haare blondieren zu lassen. Dabei wurde in einer der über 300 Filialen des Lizenzunternehmens "Hairkiller" durch einen Mitarbeiter ein Haarfärbemittel aufgebracht, das bei der Klägerin bereits anfänglich zu einem Kribbeln und Jucken sowie zu Spannungen auf der Kopfhaut führte. Ohne die individuelle Unverträglichkeit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.03.2016
- 5 U 76/14 -

Patientin hat wegen dauerhaften Haarverlusts nach Chemotherapie Anspruch auf Schadensersatz

Ärzte hätten über Besonderheit des Medikaments mit einhergehendem dauerhaften statt vorübergehendem Haarverlust aufklären müssen

Das Oberlandesgericht Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen. Grund für die Ersatzpflicht des verklagten Krankenhauses ist aber nicht ein Behandlungsfehler, sondern die unzureichende Aufklärung durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes. Die Besonderheit liegt darin, dass es sich nicht um vorübergehenden Haarausfall, sondern um dauerhaften Haarverlust handelte.

Die Patientin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich wegen Brustkrebs im Krankenhaus operieren lassen. Die anschließende Chemotherapie führten die behandelnden Ärzte mit einem damals recht neuen und besonders wirksamen Medikament durch. Nach der Behandlung trat bei der Klägerin dauerhafter Haarverlust ein. Körperbehaarung, Wimpern und Augenbrauen fehlen seitdem fast vollständig.... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 22.04.2015
- B 3 KR 3/14 R -

Gesetzliche Krankenversicherung muss älterem männlichem Versicherten Kosten für eine Perücke nicht erstatten

Haarverlust von Brauen, Wimpern und Bartwuchs kann bei jüngeren Versicherten als Krankheit angesehen werden

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der typische männliche Verlust des Kopfhaares weder eine Krankheit noch eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V, der die Voraussetzung für die Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt. Ein darüber hinausgehender Haarverlust, der unter anderem auch die Brauen, Wimpern und den Bartwuchs umfasst (Alopecia areata universalis), kann jedoch bei einem jungen Mann eine Krankheit darstellen.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Perücken ein Hilfsmittel sein. Insbesondere sind Vollperücken nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.Der alleinige Verlust des Kopfhaares bei einem Mann ist jedoch nicht als Krankheit zu werten, weil er weder die Körperfunktionen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.07.2013
- 12 U 71/13 -

Schmerzensgeld von 18.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlust nach misslungener Blondierung

Höhe des Schmerzensgelds wegen dauerhafter Entstellung gerechtfertigt

Führt eine fehlerhaft vorgenommene Blondierung zu einem dauerhaften Haarverlust und daher zu einer schwerwiegenden psychischen Belastung, kann dies ein Schmerzensgeld von 18.000 € rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2011 wollte sich eine 16jährige Schülerin in einem Friseursalon ihre Haare blondieren lassen. Da dies jedoch fehlerhaft ausgeführt wurde, starben nachfolgend in mehreren Bereichen der Kopfhaut Gewebe ab. Dies hatte wiederum den Verlust sämtlicher dort vorhandener Haare und einen Krankenhausaufenthalt zur Folge. Dort stellten die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 05.01.1994
- 6 C 509/93 -

"Baseballmütze-Fall": Haarausfall nach Friseurbesuch - Erhöhtes Schmerzensgeld bei Verhöhnung

6.000,- DM Schmerzensgeld für unsachgemäße Haarbehandlung beim Friseur mit nachhaltiger Schädigung des Haarwuchs in 3x5 cm großen Bereich

Ein Friseur muss nach einer fehlerhaften Haarbehandlung Schmerzensgeld zahlen, wenn einer Kundin großflächig die Haare ausfallen. Ein höheres Schmerzensgeld kann angemessen sein, wenn die Kundin verhöhnt wurde, etwa in dem ihr geraten wurde, eine Baseballmütze zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Erkelenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Schülerin in einem Friseursalon ein 3-wöchiges Praktikum gemacht. Zum Dank für ihren Einsatz erhielt sie eine kostenlose Haarbehandlung. Leider fielen nach der Haarbehandlung einige Haare aus. Im Zentrum des behaarten Kopfbereichs entwickelte sich eine ca. 5,- DM große kahle Stelle. Eine Untersuchung in einer Hautklinik ergab, dass in einem Bereich... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.01.2000
- 19 U 62/99 -

3000,- DM Schmerzensgeld für Haarschädigung durch eine Dauerwellen­behandlung

Verlust des Haupthaars

Wird nach einer Dauerwellen­behandlung bei gleichzeitigem Färben der Haare durch das anschließende Anbringen einer Extensionsfrisur das Haar so nachhaltig geschädigt, dass es an der Wurzel abbricht, die Klägerin über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen muss und unter dem Verlust ihres Haupthaares seelisch leidet, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM angemessen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau bei einem Friseur verschiedene Haarbehandlungen in einem kurzen Zeitraum durchführen lassen. Zunächst ließ sie sich die Haare am 31.07.1993 färben und danach eine Dauerwelle machen. Am 3. und 4.08.1993 wurde dann eine Extensionsfrisur angebracht. Eine weitere Haarbehandlung erfolgte am 2.9.1993.Das Gericht kam zu der Auffassung,... Lesen Sie mehr




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