Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.10.2010
- 13 S 75/10 -
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert seinen Versicherungsschutz
Unfallfahrer, der nicht auf die Polizei wartet, muss den entstandenen Schaden selbst bezahlen
Eine Haftpflichtversicherung ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Sie kann den dem Unfallgegner entstandenen und von ihr regulierten Schaden von ihrem Versicherungsnehmer, der den Unfall verursacht hat, zurückverlangen. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken.
Das Landgericht hatte als Berufungsinstanz über einen Fall zu entscheiden, in dem der Beklagte bei einem Einparkversuch ein fremdes Auto beschädigt hatte und sich daraufhin unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Seine
Leistungsfreiheit der Versicherung im Innenverhältnis zu ihrem Kunden
Das Gericht gab der
Unfallbeteiligte müssen am Unfallort bleiben - sonst verlieren sie ihren Versicherungsschutz
Nach dieser Vorschrift sei der Versicherer leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich verletzt habe. Dies sei vorliegend der Fall, da der Beklagte vorsätzlich gegen seine vertragliche Aufklärungspflicht aus dem Versicherungsvertrag verstoßen habe. Dies ergebe sich aus Nr. E.1.3 S. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Im Fall eines Schadensereignisses dürfe der Versicherungsnehmer den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Gebot, nach Unfall auf Polizei zu warten, ist allgemein bekannte Pflicht
Der Beklagte habe diese ihm obliegende
Versicherungsnehmer handelte arglistig
Diese
Wartepflicht soll dem Versicherer alle für ihn erforderlichen Feststellungen ermöglichen
Arglistig handele der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst sei, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflusse könne. Der Beklagte sei sich jedenfalls bewusst gewesen, dass durch das Verlassen der Unfallstelle eine Fahrerfeststellung wie auch Feststellungen zu den Unfallfahrzeugen und dem eingetretenen Schaden wesentlich erschwert werden konnten. Die
Nachträgliche Angabe können zuverlässige Unfallaufklärung nicht gewährleisten - deshalb gilt die Wartepflicht
Es komme auf alles an, was zur Aufklärung des Tatbestandes oder zur Minderung des Schadens dienlich sein könne. Durch nachträgliche Angaben, deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden könne, sei eine Aufklärung gerade nicht zuverlässig gewährleistet. Deswegen könne sich der Beklagte auch nicht darauf berufen, dass er seinen Arbeitgeber nach der Rückkehr in die Firma über die Geschehnisse informiert habe. Seinen versicherungsvertraglichen Pflichten habe der Beklagte durch diese Information gegenüber seinem Arbeitgeber nicht Genüge getan.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Saarbrücken (vt/we)
- Amtsgericht Neunkirchen, Urteil vom 25.05.2010
[Aktenzeichen: 4 C 1023/09]
- Nichtvergewissern eines Unfallschadens kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
(Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, Vergleich vom 26.04.2011
[Aktenzeichen: 27 C 1727/10]) - Rücknahme eines Einspruchs gegen Strafbefehl wegen Fahrerfluchts begründet kein Schuldeingeständnis
(Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 26.10.2021
[Aktenzeichen: 144 C 126/21])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11144
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11144
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.