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Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 03.04.2018
- 3 O 199/17 -
Keine Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen bei Vorliegen von Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter
Abweichende oder zusätzliche Angaben eines Unfallbeteiligten nicht geeignet Kerngeschehen in Zweifel zu ziehen
Eine Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen ist nicht erforderlich, wenn das Kerngeschehen durch die Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter feststeht. Abweichende oder zusätzliche Angaben eines Unfallbeteiligten können dieses Kerngeschehen nicht in Zweifel ziehen. Dies hat das Landgericht Neubrandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im März 2017 kam es in Neubrandenburg zu einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Auffahrunfall
Das Landgericht Neubrandenburg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe gegen die Beklagten kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da er den
Keine Beweisaufnahme wegen Dashcam-Aufzeichnungen
Von einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2020
Quelle: Landgericht Neubrandenburg, ra-online (vt/rb)
- BGH zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2018
[Aktenzeichen: VI ZR 233/17]) - Abbremsen ohne erkennbaren Grund für die hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmer führt zur Unfallschuld des Vorausfahrenden
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2006
[Aktenzeichen: 3 U 220/05])
Jahrgang: 2018, Seite: 790 NJW-RR 2018, 790 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2018, Seite: 538 ZD 2018, 538
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Dokument-Nr. 28531
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