Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Kassel, Urteil vom 14.07.2016
- 1 S 352/15 -
Unregelmäßige Kosten für Graffitientfernung stellen keine Betriebskosten dar
Reinigungskosten bei fehlender Regelmäßigkeit nicht auf Mieter umlegbar
Die Kosten für die Entfernung von Graffiti stellen jedenfalls dann keine Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dar, wenn sie nicht regelmäßig anfallen. In diesem Fall sind die Reinigungskosten nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Kassel unter anderem darüber entscheiden, ob die Beseitigungskosten einer Graffitibeschmutzung als
Umlagefähigkeit bei Regelmäßigkeit der Reinigungskosten
Nach Ansicht des Landgerichts Kassel können die Kosten für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2016
Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (zt/WuM 2016, 740/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23615
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23615
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.