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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebäudereinigung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 17.09.2021
- 103 C 432/21 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma
Bisherige, unbeanstandete Reinigung durch Wohnungsmieter
Wurde die Reinigung des Wohnhauses bisher ohne Beanstandungen durch die Mieter selbst ausgeführt, so ist die Umlegung der Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 556 Abs. 3 BGB unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter in einem Wohnhaus in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma übernehmen. Zuvor hatten die Mieter die Reinigung selbst ausgeführt. Dies wurde von der Vermieterin auch niemals beanstandet. Einer der Mieter weigerte sich die Kosten zu übernehmen und wurde daher von der Vermieterin gerichtlich in Anspruch genommen.Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied gegen die Vermieterin. Sie habe keinen Anspruch auf Zahlung der Reinigungskosten durch den Mieter. Es entspreche nicht dem nach § 556 Abs. 3 BGB zu beachtenden Gebot der Wirtschaftlichkeit, eine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 24.05.2018
- 168 C 5604/17 -
Unzulässige Umlage von Hausreinigungskosten als Betriebskosten bei Pflicht des Mieters zur Reinigung
Verletzung der Reinigungspflicht durch Mieter begründet Schadensersatzanspruch
Die Umlage von Hausreinigungskosten als Betriebskosten ist unzulässig, wenn nach dem Mietvertrag bzw. der Hausordnung die Mieter zur Reinigung verpflichtet sind. Verletzt der Mieter die Reinigungspflicht, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend machen. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 die Kosten für die Hausreinigung tragen. Dies hielten die Mieter für unzulässig, da nach dem Mietvertrag und der Hausordnung ihnen die Hausreinigung oblag. Die Vermieterin hielt dies für unbeachtlich. Sie führte an, dass die Mieter ihrer Reinigungspflicht im Jahr 2016... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.03.2017
- 6 C 54/16 -
Kosten der regelmäßigen Graffitibeseitigung als sonstige Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
Vereinbarung einer zusätzlichen Kostenart durch schlüssiges Verhalten
Die Kosten einer regelmäßigen Graffitibeseitigung sind als sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlegbar, wenn lediglich die Fassade vom Graffiti gereinigt wird, ohne die Substanz der Fassade zu erneuern. Durch die unwidersprochene Zahlung der Beseitigungskosten über mehrere Jahre hinweg, kann eine weitere Kostenart durch schlüssiges Verhalten vereinbart werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Wohnungsmieter die Kosten für die regelmäßige Graffitibeseitigung anteilig zu tragen hatten. Die Vermieterin legte die Kosten seit dem Jahr 2011 auf die Mieter um.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe die Kosten für die... Lesen Sie mehr
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Landgericht Kassel, Urteil vom 14.07.2016
- 1 S 352/15 -
Unregelmäßige Kosten für Graffitientfernung stellen keine Betriebskosten dar
Reinigungskosten bei fehlender Regelmäßigkeit nicht auf Mieter umlegbar
Die Kosten für die Entfernung von Graffiti stellen jedenfalls dann keine Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dar, wenn sie nicht regelmäßig anfallen. In diesem Fall sind die Reinigungskosten nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Kassel unter anderem darüber entscheiden, ob die Beseitigungskosten einer Graffitibeschmutzung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.Nach Ansicht des Landgerichts Kassel können die Kosten für die Entfernung von Graffiti als Kosten für die Gebäudereinigung gemäß § 2 Nr. 9 BetrKV... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.06.2013
- L 3 U 26/11 -
Unfallkasse muss Querschnittsgelähmten nicht entschädigen
Unternehmerähnliche Gebäudereinigung für Verwandte nicht gesetzlich unfallversichert
Wird jemand wie ein versicherter Beschäftigter tätig, so ist er gesetzlich unfallversichert. Handelt es sich hingegen um eine unternehmerähnliche Tätigkeit, so besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies entschied das Hessische Landessozialgerichts.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein 38-jähriger Mann aus Kassel seit dem 1995 als Gebäudereiniger tätig. Als er für seine Schwester die Außenfassade des Hauses reinigte und das in die Mauerfugen eingewachsene Efeu beseitigte, stürzte er aus 3 m Höhe von der Leiter und ist seitdem querschnittsgelähmt. Er beantrage bei der Unfallkasse Entschädigungsleistungen. Diese lehnte jedoch mit... Lesen Sie mehr
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