wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Freiburg, Urteil vom 05.07.2012
3 S 48/12 -

Rauchen im Pflegeheim kann zu einer Kündigung führen

Ausspucken oder Werfen von Essensresten sowie Betteln in der Umgebung begründen keinen Kündigungsgrund

Verstößt eine Heimbewohnerin wiederholt und beharrlich gegen das Verbot im Zimmer zu rauchen, so begründet dies den Kündigungsgrund des § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG. Das Ausspucken oder Werfen von Essensresten sowie das Betteln in der Umgebung eines Pflegeheims stellt dem gegenüber kein Kündigungsgrund dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Heimbewohnerin fristlos sowie hilfsweise fristgerecht gekündigt. Sie hatte wiederholt und beharrlich gegen das Rauchverbot innerhalb des Heimgebäudes verstoßen und in ihrem Zimmer geraucht. Darüber hinaus spuckte sie im Zimmer Essen aus oder warf es aus dem Fenster. Des Weiteren bettelte sie außerhalb des Heims. Da die Heimbewohnerin sich weigerte auszuziehen, klagte das Pflegeheim auf Räumung und Herausgabe des Zimmers. Das Amtsgericht Freiburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Heimbewohnerin.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand

Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten des Pflegeheims. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe habe gemäß § 985 BGB bestanden. Die Heimbewohnerin habe durch ihr Verhalten schuldhaft und gröblich ihre vertraglichen Pflichten verletzt. Der Verstoß sei angesichts der Häufigkeit und der aus dem Rauchen resultierenden Gefahren für die anderen Heimbewohner als gröblich zu bewerten gewesen. Zudem habe es andere Rauchmöglichkeiten gegeben. Ein Festhalten am Vertrag sei dem Pflegeheim daher nicht zuzumuten gewesen.

Mit oder ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unerheblich

Eine Entscheidung über die Wirksamkeit der fristlosen oder fristgerechten Kündigung wurde nicht getroffen, da das Landgericht der Heimbewohnerin eine Räumungsfrist von vier Monaten gemäß § 721 ZPO einräumte. Dieser Zeitraum erschien dem Landgericht angesichts der Schwierigkeit für die Heimbewohnerin eine neue Betreuungsmöglichkeit zu finden für zumutbar. Zudem sei zu beachten gewesen, dass sie stets ihren Zahlungspflichten nachkam. Die Norm sei anwendbar gewesen, da auf "Räumung von Wohnraum erkannt" wurde.

Umgang mit Essen und Betteln außerhalb des Heims waren keine Kündigungsgründe

Das Ausspucken von Essen sei nach Ansicht des Landgerichts nicht so ungewöhnlich gewesen, dass einzelne Vorfälle ohne Hinzutreten weiterer Umstände einen Kündigungsgrund nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WBVG darstellen konnten.

Ebenso habe es sich mit dem Betteln verhalten. Nach Auffassung des Landgerichts, sei es nicht vertragswidrig gewesen, in der Umgebung des Heims zu betteln. Betteln im öffentlichen Raum sei nämlich straßen- und polizeirechtlich erlaubt. Weiterhin habe auch kein dementsprechendes Verbot im Pflegeheim vorgelegen. Schließlich habe sich die Annahme verboten, dass sich das Bettelverbot aus einer ungeschriebenen vertraglichen Nebenpflicht ergab. Zum einen sei dies als sehr ungewöhnlich anzusehen und zum anderen im Hinblick auf die grundrechtlich geschützten Freiheiten bedenklich gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2013
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 20.01.2012
    [Aktenzeichen: 7 C 2476/11]
Aktuelle Urteile aus dem Heimrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 503
NJW-RR 2013, 503

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15126 Dokument-Nr. 15126

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15126

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung