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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.04.2022
- 2-03 O 188/21 -
10.000 Euro Schmerzensgeld: Bundestagsabgeordnete Renate Künast geht erfolgreich gegen Falschzitat in sozialem Netzwerk vor
LG Frankfurt am Main: Diensteanbieter muss Varianten mit kerngleichem Inhalt ohne erneuten Hinweis sperren
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast kann verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. „Meme“) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt muss das soziale Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige URL löschen. Renate Künast steht wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts außerdem ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Betreiberin von Facebook zu, so das Landgericht (LG) Frankfurt am Main.
Auf
Pflicht zur eigenen Überprüfung auf kerngleiche Inhalte nach erstem Hinweis
Mit Urteil vom heutigen Tage hat eine Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihrer Klage stattgegeben. Durch das Falschzitat werde Renate Künast in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Ein Diensteanbieter müsse zwar nicht ohne einen Hinweis alle ins Netz gestellten Beiträge auf eine eventuelle Rechtsverletzung prüfen. „Nachdem Renate Künast aber konkret darauf hingewiesen hatte, dass die ihr zugeschriebene Äußerung ein falsches
Technische und wirtschaftliche Unzumutbarkeit nicht dargelegt
Die Kammer stellte weiter fest: „Die Beklagte hat nicht dargetan, dass es ihr technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ohne konkrete Bezeichnung der URL identische und ähnliche
Schmerzensgeld von 10.000 Euro angesichts der Persönlichkeitsrechtsverletzung angemessen
In seinem Urteil billigte die Pressekammer Renate Künast außerdem eine
Ehrenrührigkeit von Falschzitaten
Die Kammer erklärte: „Die Glaubwürdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubwürdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. Dies ist ehrenrührig und beeinträchtigt das
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31640
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