Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Bonn, Urteil vom 08.03.2018
- 18 O 250/13 -
Keine Haftung des Architekten für mangelhafte Bauüberwachung bei Unwirksamkeit des Bauvertrags wegen Schwarzarbeit
Schwarzarbeit soll möglichst unattraktiv sein
Ein Architekt haftet nicht für eine mangelhafte Bauüberwachung, wenn der Bauvertrag zwischen Bauherrn und Baufirma wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz unwirksam ist. Hintergrund dessen ist, dass Schwarzarbeit möglichst unattraktiv gemacht werden soll. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Architekten
Das Landgericht Bonn entschied gegen die Bauherren. Ihnen stehe gegen den Architekten kein Anspruch auf
Schwarzarbeit soll möglichst unattraktiv sein
Durch das Entfallen der Haftung des Architekten solle nach Auffassung des Landgerichts erreicht werden, dass Verstöße gegen das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2019
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
- Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.08.2013
[Aktenzeichen: VII ZR 6/13]) - Überwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019
[Aktenzeichen: 4 U 59/15])
Jahrgang: 2018, Seite: 1161 BauR 2018, 1161 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 558 NJW-Spezial 2018, 558
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27706
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27706
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.