wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.02.2017
67 S 20/17 -

Schönheits­reparatur­klausel umfasst nicht Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke

Unzureichende Kooperation des Mieters bei Beseitigung von Bagatellmängeln rechtfertigt keine Kündigung

Die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke wird nicht von der Schönheits­reparatur­klausel umfasst und muss daher nicht vom Mieter durchgeführt werden. Zudem rechtfertigt eine unzureichende Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke. Die Vermieterin sah sich dafür aber nicht verantwortlich. Ihrer Meinung nach unterfallen die Schäden der Schönheitsreparaturklausel und seien daher von der Mieterin zu beseitigen. Die Vermieterin warf der Mieterin zudem eine unzureichende Kooperation bei der Beseitigung von Bagatellmängel vor und kündigte daher das Mietverhältnis fristlos und fristgerecht. Die Mieterin fand sich damit nicht ab und erhob Klage auf Beseitigung der Risse. Das Amtsgericht Berlin-Wedding gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Anspruch auf Beseitigung der Risse in der Wohnzimmerdecke

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Der Mieterin stehe gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der Risse in der Wohnzimmerdecke zu. Dabei sei es vollkommen unerheblich, ob die Schönheitsreparaturlast überhaupt wirksam auf die Mieterin übertragen wurde, da sie nicht die Pflicht zur Beseitigung größerer Substanzschäden der Dekoration umfasse. Um solche handele es sich hier aber.

Unwirksame Kündigung aufgrund fehlender Erheblichkeit der Pflichtverletzung

Der Beseitigungsanspruch sei nach Ansicht des Landgerichts nicht wegen der Kündigungen entfallen. Denn eine unzureichende Kooperation bei der Beseitigung von Bagatellmängeln rechtfertige bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB fristlose noch eine gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristgerechte Kündigung. Denn der Pflichtverletzung der Mieterin komme nach der Durchführung der gebotenen Prüfung und Abwägung sämtlicher Einzelfallumstände das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht nicht zu.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil
    [Aktenzeichen: 20 C 67/16]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2017, Seite: 358
GE 2017, 358
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 134
WuM 2017, 134

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24159 Dokument-Nr. 24159

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung24159

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung