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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Risse“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bamberg, Urteil vom 18.03.2021
- 41 O 301/20 Ver -

Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellen keinen Erdrutsch dar

Kein Anspruch auf Schadensregulierung durch Wohn­gebäude­versicherung

Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellen keinen Erdrutsch im Sinne der Ver­sicherungs­bedingungen einer Wohn­gebäude­versicherung dar. Dies hat das Landgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2018 machte der Eigentümer eines in Bayern liegenden Hanggrundstücks Schäden an sein Wohnhaus in Form von Rissen bei seiner Wohngebäudeversicherung geltend. Er gab an, dass die Risse durch nicht augenscheinliche Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr verursacht worden seien. Es liege damit der Versicherungsfall "Erdrutsch" vor. Da die Versicherung dies anders sah, erhob der Grundstückseigentümer Klage.Das Landgericht Bamberg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe gegenüber der Beklagten kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu. Nicht augenscheinliche... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 21.11.2017
- 4 U 1178/17 -

Sachbeschädigung durch Schimmel infolge Wassereintritts nach Überschwemmung nicht von Haus­rats­versicherung abgedeckt

Fehlende Unmittelbarkeit zwischen Überschwemmung und Schadenseintritt

Muss nach einer Haus­rats­versicherung zwischen der Naturgewalt und dem Schadenseintritt eine Unmittelbarkeit bestehen, so liegt diese nicht vor, wenn nach einer Überschwemmung Wasser im Haus eintritt und durch die dadurch eintretende Schimmelbildung Gegenstände beschädigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es nach den Behauptungen des Versicherungsnehmers einer Hausratsversicherung zu einem Überschwemmungsschaden im Keller seines Hauses zwischen Mai und Herbst 2013. Im Einzelnen trug er vor, dass sich durch eine Wasseransammlung auf seinen Grundstück ein Riss in der Außenhaut des Hauses gebildet habe, wodurch Wasser in den Keller habe eindringen können.... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 25.03.2019
- 14 O 271/17 -

Hauskauf: Risse in 45 Jahre altem Haus sind üblich und kein Mangel

LG Coburg zur Mangelhaftigkeit eines Wohnhauses

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass vorhandene Risse in einem 45 Jahre alten Haus durchaus üblich sind und keinen Mangel darstellen. Der Käufer eines Hauses kann daher keine Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen. Auch Ansprüche wegen eines undichten Daches können aufgrund eines vereinbarten Gewähr­leistungs­aus­schlusses entfallen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 kauften die Kläger von den Beklagten ein Wohnhaus aus den frühen 70er Jahren. Nach der Übergabe entfernten die Käufer die zahlreich vorhandenen Holzverkleidungen und Tapeten. Dabei traten verschiedene Risse in den Wänden zutage. Außerdem entdeckten die Kläger nach dem Entfernen der Tapete im Dachgeschoss einen Schimmelfleck,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.12.2016
- 412  HKO 10/14 -

Keine Haftung des Rohbauunternehmers für durch Generalunternehmer zur Verfügung gestellte mangelhafte Statik

Rohbauunternehmer kann auf Richtigkeit der Statikberechnung vertrauen

Ein Rohbauunternehmer haftet nicht für die vom Generalunternehmer zur Verfügung gestellte mangelhafte Statik. Ist der Mangel zudem nicht zu erkennen, kann der Rohbauunternehmer auf die Richtigkeit der Statikberechnung vertrauen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Übergabe eines neu errichteten Einfamilienhauses an die Bauherren im Oktober 2011 traten Mauerrisse in einigen Räumen des Hauses auf. Die mit der Errichtung des Einfamilienhauses beauftragte Generalunternehmerin machte für die Risse die Rohbauunternehmerin verantwortlich und kürzte daher die Vergütung. Damit war diese aber nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016
- I-5 U 46/16 -

Bei Rissen im Gebäude spricht nicht zwingend Anscheinsbeweis für Verursachung durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstück

Mögliche Rissbildung durch Alter des Gebäudes, Erdbewegungen oder andere Abrissarbeiten

Bilden sich Risse im Gebäude, so spricht nicht zwingend der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ursächlich dafür sind. Dies gilt dann, wenn das Gebäude sehr alt ist, in einem Bergwerksgebiet liegt und in der Nähe andere Abrissarbeiten stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab März 2010 wurde auf einem Grundstück ein altes Sparkassengebäude abgerissen, um es durch ein neues Gebäude zu ersetzen. Die Eigentümerin eines gegenüberliegenden Wohnhauses aus dem Jahr 1910 machte geltend, dass sich durch die Abrissarbeiten und die anschließenden Verdichtungsarbeiten Risse in der Fassade gebildet hatten. Sie klagte daher... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2001
- 64 S 108/01 -

37 °C warmes Wasser erst nach Vorlauf von 70 l Wasser sowie sechs defekte Badfliesen stellen Mietmangel dar

Recht zur Mietminderung von 5 % bzw. 2 %

Erreicht das Wasser erst nach dem Vorlauf von 70 Litern eine Temperatur von 37 °C und sind sechs Fliesen im Bad defekt, so stellt dies einen zur Mietminderung berechtigten Mietmangel dar. Der Mieter kann seine Miete um 5 % bzw. 2 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Mieter einer Wohnung eine Mietminderung. Er begründete dies damit, dass zum einen erst nach Ablauf von 70 Litern das Wasser eine Temperatur von 37 °C erreichte. Zum anderen hielt der Mieter es für mangelhaft, dass sechs Fliesen im Badezimmer Risse aufwiesen. Eine befand sich über der Wanne, zwei unter dem Toilettenbecken und drei auf dem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 15.08.2017
- 12 U 61/16 -

Risse im Einfamilienhaus durch Neubau nebenan - Hausbesitzer haben Anspruch auf Schadensersatz

Gefahr von Versackung bei Vibrationsarbeiten bei Tiefbau vorhersehbar und nicht untypisch

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Eigentümer eines Hauses Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sich an ihrem Haus Risse zeigen, die durch Tiefbauarbeiten wegen eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück entstanden sind bzw. verstärkt wurden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Paar aus Nordhorn, Eigentümer eines Hauses aus der Jahrhundertwende, hatte ein Tiefbauunternehmen aus Westfalen verklagt. Auf dem Nebengrundstück sollte ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Zur Sicherung der hierzu ausgehobenen Baugrube brachte der beklagte Unternehmer in einem Abstand von zum Teil nur 60 cm zum... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.02.2017
- 67 S 20/17 -

Schönheits­reparatur­klausel umfasst nicht Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke

Unzureichende Kooperation des Mieters bei Beseitigung von Bagatellmängeln rechtfertigt keine Kündigung

Die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke wird nicht von der Schönheits­reparatur­klausel umfasst und muss daher nicht vom Mieter durchgeführt werden. Zudem rechtfertigt eine unzureichende Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke. Die Vermieterin sah sich dafür aber nicht verantwortlich. Ihrer Meinung nach unterfallen die Schäden der Schönheitsreparaturklausel und seien daher von der Mieterin zu beseitigen. Die Vermieterin warf der Mieterin zudem eine unzureichende Kooperation... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.02.2016
- 302 O 365/14 -

Kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes eines Altbaus in exponierter Lage bei vollständiger Beseitigung von Gebäuderissen

Keine verringerte Verwertbarkeit des Grundstücks

Treten aufgrund von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück an einem Altbau in exponierter Lage Risse auf, so besteht dann kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes, wenn die Schadens­beseitigungs­kosten lediglich 1,42 % des Grundstückswerts ausmachen und die Risse vollständig beseitigt werden können. In diesem Fall verringert sich nicht die Verwertbarkeit des Grundstücks. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück entstanden an einem Altbau in exponierter Lage Risse. Der Eigentümer klagte daraufhin gegen die Bauträgerin des Nachbarobjekts unter anderem auf Ersatz des merkantilen Minderwertes in Höhe von 27.600 EUR, der trotz Beseitigung der Schäden am Altbau verbleibe.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.03.1989
- 10 U 154/88 -

Optische Beeinträchtigungen von Gewerberäumen ohne Störung des Betriebsablaufs begründen geringen Prozentsatz einer Mietminderung

Optische Mängel durch Risse in Wände und Kacheln rechtfertigt Minderungsquote von 10 %

Wird eine Zahnarztpraxis durch optische Mängel lediglich in ihrem Erscheinungsbild beeinträchtigt, so rechtfertigt dies nur einen geringen Prozentsatz einer Mietminderung. Daher rechtfertigen Risse in den Wänden und Wandkacheln nur eine Minderungsquote von 10 %. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Betreiberin einer Zahnarztpraxis ihre Miete mindern durfte, weil Risse in den Wänden und Wandkacheln der Praxis auftraten. Da der Vermieter dies verneinte und die Mieterin aber darauf bestand, landete der Fall vor Gericht.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass grundsätzlich ein Recht zur... Lesen Sie mehr




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