die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schönheitsreparaturen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.2020
- 49 C 493/19 -
Unklare Schönheitsreparaturklausel bei Pflicht des Mieters zum "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen"
Unklare Regelung zur Pflicht der Streichung der Fenster auch von außen
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel, dass der Wohnungsmieter für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" verpflichtet ist, so ist unklar, ob das Streichen der Fenster auch von außen geschuldet ist, was unzulässig wäre. Diese Unklarheit geht gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags nach Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hamburg um die Auszahlung der Mietkaution. Diese hielt die Vermieterin zurück, da die Mieter ihrer Meinung nach nicht ihrer Schönheitsreparaturpflicht nachgekommen seien. Nach einer Klausel im Mietvertrag waren die Mieter unter anderem für das "Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen" verantwortlich. Dieser Streichpflicht sind die Mieter tatsächlich nicht nachgekommen.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter. Diesen stehe ein Anspruch... Lesen Sie mehr
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Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.07.2020
- 3 S 91/20 -
Keine mietvertragliche Ausgleichspflicht des Vermieters für Durchführung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen durch den Mieter
Möglichkeit eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs
Ein Vermieter ist aufgrund des Mietvertrags nicht verpflichtet, die Kosten einer vom Mieter durchgeführten, aber nicht geschuldeten Schönheitsreparatur zu übernehmen. Es kann aber ein bereicherungsrechtlicher Anspruch gemäß § 812 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Hessen auf Erstattung der Kosten für von ihnen durchgeführten Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Mieter machten pauschal einen Betrag in Höhe von 1.000 EUR geltend. Der Vermieter lehnte eine Einstandspflicht mit der Begründung ab, dass die Mieter zur Vornahme der Arbeiten nicht verpflichtet... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.2020
- VIII ZR/18 VIII ZR 2770/18 -
BGH zu Ansprüchen eines Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung
Mieter von unrenoviert übernommener Wohnungen haben Anspruch auf "frische" Renovierung unter Kostenbeteilung
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.
Im zugrunde liegenden ersten Fall mieteten die Kläger im Jahr 2002 von der beklagten Vermieterin eine bei Überlassung unrenovierte Wohnung in Berlin. Da sich aus ihrer Sicht der Zustand der Wohnungsdekoration zwischenzeitlich verschlechtert habe, forderten sie die Beklagte im März 2016 vergeblich auf, Tapezier- und Anstricharbeiten gemäß einem beigefügten Kostenvoranschlag ausführen zu lassen.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 06.03.2019
- 5 U 1613/18 -
Unwirksame Übertragung der Schönheitsreparaturpflicht bei unrenoviert übergebenen Mieträumen gilt auch für gewerbliche Mietverhältnisse
Mieter muss ohne Kompensation nicht die von ihm nicht zu vertretenen Abnutzungserscheinungen beseitigen
In Wohnraummietverhältnissen gilt, dass eine Übertragung der Schönheitsreparaturpflicht auf den Mieter mittels AGB-Klausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, wenn die Wohnung in einen unrenovierten Zustand übergeben wurde und der Mieter keine Kompensation erhalten hat. Dies gilt auch für gewerbliche Mietverhältnisse. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2013 hatte eine Firma vier Wohnungen angemietet, um dort Messegäste, Monteure oder Bauarbeiter unterbringen zu können. Obwohl die Wohnungen in einem unrenovierten Zustand übergeben wurden, ohne dass die Mieterin eine Kompensation erhielt, war sie aufgrund einer Regelung in den Mietverträgen zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.08.2018
- VIII ZR 277/16 -
Formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung auch bei "Renovierungsvereinbarung" zwischen Mieter und Vormieter unwirksam
Vereinbarung zwischen Mieter und Vormieter hat keinen Einfluss auf Verpflichtungen des Mieters gegenüber Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens war von Januar 2009 bis Ende Februar 2014 Mieter einer Wohnung der Klägerin, die ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren der Vormieterin übergeben worden war. Der von der Klägerin verwendete Formularmietvertrag sah vor, dass die Schönheitsreparaturen dem Mieter oblagen.Am Ende der Mietzeit... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bremen, Hinweisbeschluss vom 18.05.2017
- 1 S 37/17 -
Wohnungsvermieter muss bei Neuanstrich der Wohnung im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht Farbwünsche des Mieters respektieren
Mieter muss sehr starke Farben nach Mietende beseitigen
Ist der Vermieter im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht verpflichtet, die Wohnung neu zu streichen, so hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Der Vermieter erleidet dadurch keine Nachteile, da der Mieter nach Mietende ohnehin zur Beseitigung von extremen Farben verpflichtet ist. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Vermieter den Eingangs- und Wohnbereich der Wohnung neu streichen. Der Mieter wünschte dabei die Beibehaltung der vorhandenen Farbe "creme-weiß". Damit war aber der Vermieter nicht einverstanden, er wollte den Eingangs- und Wohnbereich in weiß streichen. Der Mieter ließ die Malerabreiten schließlich selbst durchführen. Die dadurch entstandenen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.05.2017
- 67 S 416/16 -
Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheitsreparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren
Keine Berücksichtigung der Farbwünsche bei Mehrkosten oder entgegenstehenden schützenswerten Vermieterinteressen
Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Vermieter einer Wohnung im Rahmen ihrer Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen die Wände und Decken der Wohnung streichen. Die Vermieter waren damit auch einverstanden, wollten aber die Decken und Wände in Gelbtönen streichen. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er bevorzugte weiße Farben. Da die Vermieter bei ihrer Farbwahl... Lesen Sie mehr
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 04.08.2015
- 5 O 353/14 -
Unwirksame Endrenovierungsklausel aufgrund Übergabe von Gewerberäumen in unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand
Gewerbemieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet
Wird einem Gewerbemieter bei Mietbeginn unrenovierte oder renovierungsbedürftige Räume übergeben, so ist eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam. Der Gewerbemieter ist daher nicht zur Vornahmen von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Ende des Mietvertrags über Gewerberäume im Dezember 2014 stritten sich die Mietvertragsparteien über die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Der Vermieter verwies auf die Endrenovierungsklausel im Mietvertrag. Die Mieterin, die in den Räumen eine Buchhandlung betrieben hatte, verwies darauf, dass sich zu Mietbeginn die... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.06.2004
- 65 S 26/04 -
Wohnungsmieter kann anlässlich der Wohnungsabnahme getroffene Vereinbarung über Schönheitsreparaturen nicht widerrufen
Kein Vorliegen eines Haustürgeschäfts aufgrund fehlender typischer Überrumpelungssituation
Erklärt sich ein Wohnungsmieter während der Wohnungsabnahme bereit, bestimmte Schönheitsreparaturen durchzuführen, so kann er diese Vereinbarung im Nachhinein nicht wirksam widerrufen. Denn in diesem Fall fehlt es an der für ein Haustürgeschäft typischen Überrumpelungssituation. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erklärten sich anlässlich einer Wohnungsabnahme im Oktober 2002 die Mieter der Wohnung bereit, die Tapeten zu entfernen. Einen Tag später wollten sie davon aber nichts mehr wissen und widerriefen ihre Erklärung. Die Vermieterin hielt dies für unbeachtlich und bestand auf Durchführung der Arbeiten. Da die Mieter dem nicht nachkamen, ließ die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2017
- VIII ZR 31/17 -
BGH: Neben Grundmiete geschuldeter Zuschlag für Schönheitsreparaturen nicht zu beanstanden
Zuschlag ist Bestandteil der Miete
Ist laut dem Mietvertrag über eine Wohnung neben der Grundmiete und der Betriebskostenvorauszahlungen auch ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen geschuldet, ist dies nicht zu beanstanden. Der Zuschlag ist Bestandteil der Miete und stellt einen bloßen Hinweis auf die interne Kalkulation des Vermieters dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut einem Mietvertrag vom Oktober 2015 über eine Wohnung schuldeten die Mieter neben der "Grundmiete" und einer Betriebskostenvorauszahlung auch einen monatlichen "Zuschlag Schönheitsreparaturen" in Höhe von fast 80 EUR. Die Mieter hielten diesen Zuschlag für unzulässig und klagten gegen die Vermieterin auf Rückzahlung des Zuschlags für... Lesen Sie mehr