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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2005
- 65 S 408/04 -
Mieter hat Zigarettenrauch von der Terrasse einer Gaststätte hinzunehmen
Nicht jede Beeinträchtigung ist ein Mietmangel
Mieter müssen es hinnehmen, wenn im Erdgeschoss eine Gaststätte mit Terrasse eröffnet und hier geraucht wird. Es liegt insoweit kein Mietmangel vor, der einen Beseitigungsanspruch gegen den Vermieter begründen könnte. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Mieter muss Zigarettenrauch hinnehmen
Das Landgericht Berlin war anderer Ansicht. Es führte aus, dass nicht jede Beeinträchtigung einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
- Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 27.10.2004
[Aktenzeichen: 100 C 203/04]
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Dokument-Nr. 13632
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