Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.05.1989
- 64 S 71/89 -
Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %
Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ist beeinträchtigt
Befinden sich an den Decken oder Wänden der Wohnräume Wasserflecken, so ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Solche Mängel rechtfertigen eine Mietminderung von 20 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die
Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand nicht
Das Landgericht Berlin entschied gegen die
Recht zur Mietminderung bestand
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1990, Seite: 705 GE 1990, 705
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14552
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14552
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.