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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.09.2023
- 64 S 270/22 -
Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis bei Verstoß gegen Mietpreisbremse
Vermieter muss Gewinnerwirtschaftung des Mieters durch Untermiete nicht erlauben
Ein Anspruch auf Untermieterlaubnis besteht nicht, wenn die vom Mieter verlangte Untermiete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Zudem muss der Vermieter dem Mieter keine Gewinnerwirtschaftung durch die Untermiete erlauben. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 erbat der Mieter einer Zweizimmerwohnung in Berlin eine
Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Dem Mieter stehe kein Anspruch auf eine
Keine Untermieterlaubnis wegen Verstoßes gegen Mietpreisbremse
Zudem habe die Vermieterin nach Auffassung des Landgerichts nicht erlauben müssen, die Wohnung unter Verstoß gegen die Bestimmungen über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.09.2022
[Aktenzeichen: 225 C 54/22]
- Bundesgerichtshof, Entscheidung
[Aktenzeichen: VIII ZR 228/23]
Jahrgang: 2023, Seite: 1150 GE 2023, 1150 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 690 WuM 2023, 690
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Dokument-Nr. 33516
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