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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietpreisbremse“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 09.11.2022
- 7 C 128/21 -
Beseitigung von erheblichen Schäden kann Neubau darstellen
Keine Geltung der Mietpreisbremse bei Neubau
Die Beseitigung von erheblichen Schäden kann als Neubau im Sinne von § 556 f BGB gelten. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Mietshaus mit echtem Hausschwamm massiv befallen ist und ein behördliches Nutzungsverbot drohte. In diesem Fall gilt die Mietpreisbremse nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 musste an einem Mietshaus in Berlin umfassende Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, da ein massiver Befall mit echtem Hausschwamm vorlag. Vom Hausschwamm betroffen war die Dachkonstruktion, die Decke des 4 . OG, der Boden der Wohnung im 4. OG und das Mauerwerk der darunter liegen Wohnung. Eine Nutzung der Wohnung im 3. OG war gefahrlos nicht mehr möglich. Die Sanierungsarbeiten wurden vor einer behördlichen Sperrung der Wohnung durchgeführt. Im Jahr 2020 stritten sich die Parteien des Mietvertrags über die Wohnung im 3. OG über die Einhaltung der Mietpreisbremse. Die Vermieterin meinte,... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2022
- VIII ZR 300/21 -
BGH: Mietpreisbremse findet auf Mieterhöhungsvereinbarung während laufenden Mietverhältnis keine Anwendung
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Mieter begründet Vereinbarung über die erhöhte Miete
Die Regelungen zur Mietpreisbremse (§§ 556 d ff BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung. Durch die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen kommt in der Regel eine Vereinbarung über die erhöhte Miete zustande. Dies hat das Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 stimmten die Mieter einer Wohnung in Berlin einem Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin zu. Die Wohnung lag gemäß der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Jahr 2018 traten die Mieter Ansprüche im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse an eine Inkassofirma ab, die sodann Ansprüche... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021
- 13 C 119/21 -
Unzulässige Umgehung der Mietpreisbremse durch Abschluss separater Vereinbarungen zur Wohnnutzung und Kellernutzung
Miete für Kellernutzung wird Wohnungsmiete hinzugerechnet
Werden zur Wohnnutzung und Kellernutzung zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen, um damit die Mietpreisbremse einzuhalten, so liegt ein unzulässiges Umgehungsgeschäft vor. Die Miete für eine Kellernutzung ist der Wohnungsmiete hinzuzurechnen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2020 wurde über eine ca. 95 qm große Wohnung in Berlin ein Mietvertrag geschlossen. Zugleich schlossen die Parteien einen Vertrag zur Kellernutzung ab. Während die Nettokaltmiete für die Wohnung 1.029 € betrug, sollte für die Kellernutzung 120 € monatlich gezahlt werden. Nachfolgend vertraten die Mieter die Meinung, dass der Vertrag... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.06.2022
- 7 C 65/21 -
Berliner Mietspiegel 2021 stellt keine geeignete Schätzungsgrundlage dar
Möglichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens
Der Berliner Mietspiegel 2021 stellt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete keine geeignete Schätzungsgrundlage dar. Zur Ermittlung kann daher ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg über die Einhaltung der sogenannten Mietpreisbremse. Die Mieter waren der Meinung, dass die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten sei. Das Gericht wollte dazu ein Sachverständigengutachten einholen. Den dafür erforderlichen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2022
- 65 S 221/21 -
Keine Erlaubnis zur Untervermietung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse
Mieter muss bei Untervermietung Mietpreisbremse beachten
Einem Wohnungsmieter steht kein Anspruch auf Erlaubnis einer Untervermietung zu, wenn die Untermiete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wollte Anfang des Jahres 2020 ein Zimmer an einen vermieten und begehrte dazu die Erlaubnis seines Vermieters. Die Wohnung befand sich in einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt, war 77,56 qm groß, hatte zwei Balkone und bestand neben Küche und Bad aus drei Zimmern. Der Mieter zahlte für die Wohnung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2021
- 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20 und 2 BvL 4/20 -
BVerfG erklärt Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") für nichtig
"Berliner Mietendeckel" verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
Das MietenWoG Bln trat – mit Ausnahme des § 5 MietenWoG Bln – am 23. Februar 2020 in Kraft. Der „Berliner Mietendeckel“ besteht für die von seinem Anwendungsbereich erfassten Wohnungen im Wesentlichen aus drei Regelungskomplexen: einem Mietenstopp, der eine Miete verbietet, die die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet (vgl. §§ 1, 3 MietenWoG Bln), einer... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2021
- III ZR 25/20 -
Mietpreisbremse: BGH verneint Amtshaftung wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung
Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht
Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass Mietern keine Amtshaftungsansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung mit weitem räumlichem und persönlichem Geltungsbereich erlässt, die jedoch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist.
Die Klägerin nimmt das Land Hessen aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz wegen der Unwirksamkeit der von der Landesregierung 2015 erlassenen Mietenbegrenzungsverordnung (Hessische Verordnung vom 17. November 2015 zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556 d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches) in Anspruch. Die ursprünglichen Rechtsinhaber mieteten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.03.2020
- 238 C 188/19 -
Berliner Mietendeckel schließt nicht Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus
Öffentlich-rechtliche Regelung spielt im zivilrechtlichen Verhältnis keine Rolle
Der Berliner Mietendeckel schließt nicht den Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus. Denn das Gesetz zum Mietendeckel spielt als öffentlich-rechtliche Regelung für das zivilrechtliche Verhältnis der Mietvertragsparteien keine Rolle. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin erhielt nach dem in § 3 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sog. Berliner Mietendeckel) geregelten Stichtag (18. Juni 2019) eine Aufforderung der Vermieterin zur Zustimmung einer Mieterhöhung. Die Mieterin weigerte sich die Zustimmung zu erklären, da ab dem 18. Juni 2019 die Miete... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2020
- 67 S 274/19 -
LG Berlin hält "Berliner Mietendeckel" für formell verfassungswidrig
LG Berlin erbittet Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel
Das Landgericht Berlin erachtet die Vorschriften des am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen sogenannten "Berliner Mietendeckels" (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln)) für verfassungswidrig und hat im Berufungsverfahren beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen.
In einem Mieterhöhungsklageverfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 895 Euro auf 964,61 Euro mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 verurteilt. Mit ihrer dagegen eingelegten Berufung beriefen sich die Mieter unter anderem auf den im Verlaufe des Berufungsverfahrens in Kraft getretenen "Berliner Mietendeckel" und machten geltend,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.03.2020
- 1 BvQ 15/20 -
Eilantrag gegen Berliner "Mietendeckel" erfolglos
Vermieterinnen und Vermieter haben ausreichend Zeit, sich mit neuen Vorgaben vertraut zu machen
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sogenannter "Mietendeckel") abgelehnt.
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) verbietet es im Land Berlin, höhere Mieten als im laufenden Mietverhältnis am 18. Juni 2019 geschuldet oder als bei Neu- beziehungsweise Wiedervermietung nach dem 18. Juni 2019 vereinbart zu fordern. Bei Neu- oder Erstvermietung von Wohnraum ist ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Miete verboten, die bestimmte... Lesen Sie mehr
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