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Landgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2020
- 63 S 56/15 -
Austausch einer Gasetagenheizung durch Gaszentralheizung stellt duldungspflichtige Modernisierung dar
Austausch eines Gasherds durch Elektroherd als notwendige Begleitarbeit ist ebenfalls zu dulden
Der Austausch einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung ist als Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555 b Nr. 1 BGB zu dulden. Dies gilt ebenfalls für den Austausch eines Gasherds durch einen Elektroherd als notwendige Begleitarbeit. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Berliner Wohnung seit dem Jahr 2014 über die
Pflicht zur Duldung des Einbaus der Heizungsanlage
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Mieter haben den Einbau der
Austausch des Gasherds durch Elektroherd ebenfalls duldungspflichtig
Da die Mieter den Anschluss an die zentrale
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2020, 1626/rb)
- Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 28.01.2015
[Aktenzeichen: 7 C 52/14]
- Austausch eines Gasherds durch Induktionsherd stellt duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme dar
(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 02.11.2016
[Aktenzeichen: 103 C 196/16]) - Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen Wohnungen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2020
[Aktenzeichen: 64 S 215/19])
Jahrgang: 2020, Seite: 1626 GE 2020, 1626
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Dokument-Nr. 29760
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