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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gasetagenheizung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Stralsund, Beschluss vom 25.09.2023
- 8 T 94/23 -
Kein Anspruch auf Einbau einer Gasetagenheizung mittels einstweiliger Verfügung
Mieter hat keinen Anspruch auf bestimmte Heizungs- und Energieform
Ein Wohnungsmieter kann nicht mittels einstweiliger Verfügung den Einbau einer Gasetagenheizung verlangen. Denn ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Heizungs- und Energieform. Dies hat das Landgericht Stralsund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2023 wurde in einer Wohnung in Vorpommern die defekte Heizung ausgebaut. Eine Erklärung dazu, ob und wann diese wieder eingebaut bzw. eine Ersatzanlage installiert werden würde, erfolgte nicht. Erst einige Monate später beantragten die Mieter mittels einstweiliger Verfügung den Einbau einer Gasetagenheizung. Die Vermieter hielten den Antrag für unbegründet. Sie verwiesen darauf, dass der Mietvertrag gekündigt sei. Die Mieter bestritten dies. Das Amtsgericht Stralsund wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Mieter.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 09.05.2023
- 14 C 44/23 -
Kosten der Dichtigkeitsprüfung für Gasleitungen als Betriebskosten
Dichtigkeitsprüfung dient der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung
Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten dienen der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Rheine auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Betriebskosten. Es ging dabei um die Kosten der Dichtigkeitsprüfung für die Gasleitungen in Höhe von 142,80 €. Die Wohnung verfügte über eine Gasetagenheizung.Das Amtsgericht Rheine entschied gegen die Kläger. Ihnen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.07.2022
- VIII ZR 194/21 -
BGH: Anschluss an Zentralheizung stellt keinen Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung dar
Keine Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit durch Modernisierungsarbeiten
Der Anschluss an die Zentralheizung stellt keinen Ersatz für die Reparatur der Gasetagenheizung dar. Modernisierungsarbeiten führen nicht zu einer Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Mietwohnung in Berlin fiel im November 2016 die Gasetagenheizung aus. Diese diente auch zur Warmwasserversorgung. Die Vermieterin bot den Anschluss der Wohnung an die im Haus vorhandene zentrale Wärmeversorgungs- und Warmwasseranlage an. Dies lehnten die Mieter aber ab. Da sich die Vermieterin weiterhin weigerte die Gasetagenheizung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2020
- 63 S 56/15 -
Austausch einer Gasetagenheizung durch Gaszentralheizung stellt duldungspflichtige Modernisierung dar
Austausch eines Gasherds durch Elektroherd als notwendige Begleitarbeit ist ebenfalls zu dulden
Der Austausch einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung ist als Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555 b Nr. 1 BGB zu dulden. Dies gilt ebenfalls für den Austausch eines Gasherds durch einen Elektroherd als notwendige Begleitarbeit. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Berliner Wohnung seit dem Jahr 2014 über die Duldungspflicht von Baumaßnahmen. Die Vermieterin wollte unter anderem die Gasetagenheizung entfernen und eine Gaszentralheizung einbauen. Zudem sollte der Gasherd durch einen Elektroherd ausgetauscht werden. Die Vermieterin sah in diesen Maßnahmen eine... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012
- VIII ZR 25/12 -
Modernisierungsmaßnahme: BGH zur Frage der Duldungspflicht des Mieters bei Umstellung der vom Mieter eingebauten Gasetagenheizung auf Zentralheizung
Bundesgerichtshof entscheidet, auf welcher Grundlage zu beurteilen ist, ob eine vom Vermieter geplante Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt
Die Grundlage für die Beurteilung, ob eine vom Mieter geplante Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt, ist der gegenwärtige Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall mietete der Beklagte im Jahr 1989 vom Rechtsvorgänger des Klägers eine Wohnung in Berlin Mitte an, die mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät ausgestattet war. Im Jahr 1991 baute sie im Einverständnis mit dem damaligen Vermieter auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung ein. Mit Schreiben vom 17. November 2009 erbat der Kläger von der Beklagten vergeblich... Lesen Sie mehr
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