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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gasherd“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2020
- 63 S 56/15 -

Austausch einer Gasetagenheizung durch Gaszentralheizung stellt duldungspflichtige Modernisierung dar

Austausch eines Gasherds durch Elektroherd als notwendige Begleitarbeit ist ebenfalls zu dulden

Der Austausch einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung ist als Modernisierungs­maßnahme gemäß § 555 b Nr. 1 BGB zu dulden. Dies gilt ebenfalls für den Austausch eines Gasherds durch einen Elektroherd als notwendige Begleitarbeit. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Berliner Wohnung seit dem Jahr 2014 über die Duldungspflicht von Baumaßnahmen. Die Vermieterin wollte unter anderem die Gasetagenheizung entfernen und eine Gaszentralheizung einbauen. Zudem sollte der Gasherd durch einen Elektroherd ausgetauscht werden. Die Vermieterin sah in diesen Maßnahmen eine Modernisierung. Da die Mieter dies anders sahen, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee verurteilte die Mieter zur Duldung der Baumaßnahmen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Mieter.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 02.11.2016
- 103 C 196/16 -

Austausch eines Gasherds durch Induktionsherd stellt duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahme dar

Mieter hat wegen Notwendigkeit neuer Töpfe und Pfannen Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe von 500 EUR

Soll der Gasherd einer Mietwohnung durch einen Induktionsherd ausgetauscht werden, so stellt dies eine nach § 555 d Abs. 1 BGB vom Mieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar. Dem Mieter steht aber nach § 555 d Abs. 6 BGB in Verbindung mit § 555 a Abs. 3 BGB ein Auf­wendungs­ersatz­anspruch in Höhe von 500 EUR wegen der notwendigen Neubeschaffung von induktionsfähigen Töpfen und Pfannen zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verwerten ihren Vermietern den Austausch des Gasherds durch einen Induktionsherd. Die Vermieter sahen sich daher gezwungen, Klage zu erheben.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen habe nach § 555 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr