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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.11.2018
- 5 Sa 7/17 -
Anspruch des Arbeitsnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Datenschutzgrundverordnung
Kein Entfernungsanspruch bei möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen. Der Anspruch besteht aber dann nicht, wenn noch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen drohen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung einigten sich die Parteien auf die
Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Personalakte
Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Dem Kläger stehe nach § 17 Abs. 1 DSGVO ein Anspruch auf
Kein Entfernungsanspruch bei möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
Das Interesse am Erhalt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (zt/ZD 2019, 424/rb)
- Arbeitsgericht Magdeburg, Urteil vom 29.11.2016
- Nach Ende des Arbeitsverhältnisses besteht datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2023
[Aktenzeichen: 9 Sa 73/21]) - Datenschutz begründet Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.09.2022
[Aktenzeichen: 6 Sa 87/22])
- BAG: Arbeitnehmer hat in Ausnahmefällen Anspruch auf Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus der Personalakte
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.07.2012
[Aktenzeichen: 2 AZR 782/11]) - Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Klage auf Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2024
[Aktenzeichen: 26 Ta 223/24])
Jahrgang: 2019, Seite: 424 ZD 2019, 424
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Dokument-Nr. 28097
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