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Kammergericht Berlin, Urteil vom 01.07.2016
- 14 U 23/15 -
Fehlerhafte Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten durch Energiedienstleister begründet Schadenersatzanspruch des Vermieters
Schaden in Höhe der von den Mietern zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten
Rechnet ein Energiedienstleister die Heiz- und Warmwasserkosten fehlerhaft ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der von den Mietern zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein
Landgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Berlin gab der Schadensersatzklage statt. Hat ein
Kammergericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Energiedienstleisters zurück. Dem Vermieter habe gemäß § 280 Abs. 1 BGB aufgrund der fehlerhaften Abrechnungen ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 1275/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 1275 GE 2016, 1275
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Dokument-Nr. 23444
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