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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Warmwasserversorgung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2022
- 55 S 60/22 WEG -
Ungültiger Wirtschaftsplanbeschluss wegen von Teilungserklärung abweichende Umlage von Vorschusszahlungen
Wohnungseigentümergemeinschaft darf vom Kostenverteilungsschlüssel nicht abweichen
Sieht eine Teilungserklärung eine bestimmten Verteilungsschlüssel für Vorschusszahlungen vor, so kann ein davon abweichender Wirtschaftsplanbeschluss für ungültig erklärt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem Kostenverteilungsschlüssel nicht abweichen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2021 wurde unter anderem ein Beschluss über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 getroffen. Danach sollten die Kosten für Heizung und Warmwasserversorgung nach der Wohnfläche aufgeteilt werden. Da die Teilungserklärung aber eine davon abweichende Verteilung vorsah, nämlich 50 % nach Verbrauch und 50 % nach der beheizten Fläche, klagten Wohnungseigentümer gegen den Beschluss.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Kläger. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan sei für ungültig zu erklären, da er nicht ordnungsgemäßer Verwaltung... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.09.2022
- L 11 AS 415/22 B ER -
Jobcenter muss keinen Stromzähler für Warmwasserboiler zahlen
Keine Rechtsgrundlage für Übernahme der Kosten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass für die Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung keine Rechtsgrundlage zu Lasten des Grundsicherungsträgers besteht.
Ausgangspunkt war das Eilverfahren eines 63-jährigen Mannes aus Seevetal. Beim Jobcenter Harburg legte er ein Angebot eines Elektrikers über den Einbau eines Drehstromzählers i.H.v. rd. 700 Euro vor. Er begehrte die Kostenübernahme, da die gesetzliche Warmwasserpauschale in seinem Falle nicht ausreiche. Nach der neuen Rechtslage ab 2021 könnten höhere Warmwasserkosten nur noch vom Jobcenter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2022
- 33 C 2065/22 -
Erhöhung des Gaspreises um 500 % rechtfertigt keine Einstellung des Gasbezugs beim Mieter
Mieter kann mittels einstweiliger Verfügung Wiederherstellung des Gasversorgung erreichen
Die Erhöhung des Gaspreises um 500 % rechtfertigt es nicht, beim Mieter den Gasbezug einzustellen. Der Mieter kann mittels einstweiliger Verfügung die Wiederaufnahme der Gasversorgung erreichen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 teilte ein Vermieter in Hessen seinen Wohnungsmietern mit, dass er wegen der Erhöhung des Gaspreises um 500 % ab Juli 2022 den Gasbezug einstellen werde. Zugleich verwies er auf alternative Möglichkeiten des Heizens und Warmwassererwärmung. Die Mieter einer Wohnung waren damit nicht einverstanden und wollten mittels einer einstweiligen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 27.12.2018
- 2 C 231/18 -
Vermieter schuldet 24-stündige Versorgung mit Warmwasser
Wassertemperatur muss mindestens 40 °C erreichen
Der Vermieter einer Wohnung schuldet eine 24-stündige Versorgung mit Warmwasser. Dabei muss die Wassertemperatur mindestens 40 °C erreichen. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Leonberg darauf, dass das Leitungswasser auch in der Nachtzeit so weit erwärmt wird, dass ein Duschen oder Baden möglich ist. Hintergrund der Klage war, dass die Vermieterin eine Nachtabsenkung an der Heizung vornahm. Dies führte dazu, dass abends ab etwa 22 Uhr die Wassertemperatur abnahm... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.2022
- 8 L 1907/22.F -
Wohnungsaufsichtsrechtliches Einschreiten wegen Gaszufuhrunterbrechung
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Eilantrag eines Hausmiteigentümers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung der Stadt Frankfurt wendete.
Der Hausmiteigentümer und Vermieter mehrerer Wohnungen in der Liegenschaft hatte zum 30. Juni 2022 die Gasversorgung in der Liegenschaft unter Berufung auf die durch den Ukrainekonflikt hervorgerufenen Versorgungsengpässe und Preissteigerungen für Gas unterbrochen. Er wolle mit seinem Vorgehen auch seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen. Ferner vertrat er die Auffassung,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 04.12.2018
- 224 C 297/18 -
Ausfall der Gastherme: Mieter darf provisorische Mangelbeseitigung bis zur endgültigen Reparatur nicht verweigern
Verlust des Rechts zur Mietminderung bei verweigerter Mangelbeseitigung durch Mieter
Der Ausfall der Gastherme und damit verbunden der Heizung und der Warmwasserversorgung in den Wintermonaten, rechtfertigt zwar eine Mietminderung von 50 %. Verweigert aber der Mieter eine zunächst provisorische Reparatur, so verliert er sein Recht auf Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es Ende Januar 2017 zu einem Ausfall der Gastherme einer Mietwohnung in Berlin. Dadurch stand weder die Heizung noch Warmwasser zur Verfügung. Die Mieterin beanspruchte aufgrund dessen eine Mietminderung in Höhe von 50 %. Ende März 2017 beabsichtigte die Vermieterin eine provisorische Beseitigung des Mangels durch den Betrieb von Radiatoren in jedem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 25.04.2018
- 7 C 82/17 -
Wohnungsmieter hat Anspruch auf Wassertemperatur von 40 °C nach 15 Sekunden und 55 °C nach 30 Sekunden
Wassertemperatur von 55 °C nach 65 Sekunden rechtfertigt Mietminderung von 5 %
Ein Wohnungsmieter hat gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch darauf, dass nach spätestens 15 Sekunden eine Wassertemperatur von 40 °C und nach 30 Sekunden eine Wassertemperatur von 55 °C erreicht wird. Dauerst es 65 Sekunden bis eine Temperatur von 55 °C erreicht wird, besteht ein Mietminderungsrecht in Höhe von 5 %. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Neubauwohnung die Räumlichkeiten im Oktober 2016 bezogen hatten, stellten sie eine unzureichende Warmwasserversorgung fest. Ein Sachverständiger stellte später fest, dass eine Wassertemperatur von 32,5 °C erst nach 30 Sekunden erreicht wurde und nach 65 Sekunden eine Wassertemperatur von 55,5 °C. Nachdem es zu mehreren... Lesen Sie mehr
Landgericht Fulda, Beschluss vom 05.01.2018
- 5 T 200/17 -
Ausfall der Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung rechtfertigt auch im Hochsommer Eilantrag auf Wiederherstellung der Versorgung
Keine Pflicht des Mieters auf Nutzung alternativer Wassererwärmungsmöglichkeiten
Fällt die Warmwasserversorgung aus, so kann der Wohnungsmieter im Wege eines Eilantrags die Wiederherstellung der Versorgung verlangen. Dies gilt auch im Hochsommer. Es besteht keine Pflicht des Mieters alternative Wassererwärmungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies hat das Landgericht Fulda entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Mieterin einer Wohnung im Juni 2017 fest, dass ihr kein warmes Wasser mehr zur Verfügung stand. Sie versuchte daraufhin vergeblich, die Vermieterin zur Wiederherstellung der Warmwasserversorgung zu bewegen. Die Mieterin, die zudem Mutter eines 2- und 8-jährigen Kindes war, sah sich schließlich gezwungen einen Eilantrag beim Amtsgericht auf... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2001
- 64 S 108/01 -
37 °C warmes Wasser erst nach Vorlauf von 70 l Wasser sowie sechs defekte Badfliesen stellen Mietmangel dar
Recht zur Mietminderung von 5 % bzw. 2 %
Erreicht das Wasser erst nach dem Vorlauf von 70 Litern eine Temperatur von 37 °C und sind sechs Fliesen im Bad defekt, so stellt dies einen zur Mietminderung berechtigten Mietmangel dar. Der Mieter kann seine Miete um 5 % bzw. 2 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Mieter einer Wohnung eine Mietminderung. Er begründete dies damit, dass zum einen erst nach Ablauf von 70 Litern das Wasser eine Temperatur von 37 °C erreichte. Zum anderen hielt der Mieter es für mangelhaft, dass sechs Fliesen im Badezimmer Risse aufwiesen. Eine befand sich über der Wanne, zwei unter dem Toilettenbecken und drei auf dem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.03.2017
- 16 C 127/16 -
Keine Heizung, Warmwasserversorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung
Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet
Kommt es zu einem Ausfall der Gasversorgung und besteht deswegen nicht die Möglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %. Ein Wohnungsmieter kann zudem nicht verpflichtet werden, die Heizung warten zu lassen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Gasverpuffung im April 2014 kam es zu einem Ausfall der Gasversorgung in einer Mietwohnung im Zeitraum von April 2014 bis Oktober 2015. Die Mieterin war infolge dessen nicht in der Lage zu heizen, warmes Wasser zu benutzen oder zu kochen. Sie beanspruchte daher eine Mietminderung in Höhe von 85 % in den Wintermonaten und in... Lesen Sie mehr