die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizkostenabrechnung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 10.07.2023
- 17 C 24/23 -
Bei widersprüchlichen Flächenangaben in Heizkostenabrechnungen besteht kein Anspruch auf Nachzahlung
Ungereimtheiten in Heizkostenabrechnungen gehen zu Lasten des Vermieters
Enthalten die Heizkostenabrechnungen unterschiedlicher Jahre widersprüchliche Flächenangaben, so besteht kein Anspruch auf Nachzahlung. Ungereimtheiten in den Abrechnungen gehen zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Recklinghausen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung im Ruhrgebiet erhielten in den Jahren 2020 und 2021 Heizkostenabrechnungen mit unterschiedlichen Flächenangaben. Während in der Abrechnung aus dem Jahr 2020 eine Fläche von 2.208 qm genannt wurde, lag der Abrechnung aus dem Jahr 2021 eine Fläche von 1.004,80 qm zugrunde. Da sich die Mieter aus diesem Grund weigerten die Nachzahlungen zu leisten, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Recklinghausen entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf die Nachzahlungen aus den Heizkostenabrechnungen zu. Denn die Abrechnungen beinhalten nicht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2019
- VIII ZR 250/17 -
BGH: Bei Versorgung eines Grundstücks mit Heizenergie über benachbartes Grundstück steht Grundstückseigentümer Einsichtsrecht in Jahresabrechnung des Nachbarn zu
Bei verweigerter Einsicht ist Klage des Nachbarn auf Nachzahlung abzuweisen
Wird ein Grundstück über ein benachbartes Grundstück mit Heizenergie versorgt, so steht dem Grundstückseigentümer gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Recht zur Einsichtnahme in die Jahresabrechnung zu. Wird im diese Belegeinsicht verweigert, so ist eine Klage des Nachbarn auf Nachzahlung als unbegründet abzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit rund 45 Jahren wurden mehrere Grundstücke von einem benachbarten Grundstück aus mit Heizenergie versorgt. Dort stand nämlich eine gemeinsame Heizungsanlage. Eigentümerin dieses Grundstücks war eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die vom Nachbargrundstück aus versorgten Grundstücke erhielten im Jahr 2010 eine neue Eigentümerin. Diese... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2018
- VIII ZR 220/17 -
BGH: Bei nach Wohnflächenanteil abzurechnenden Heizkosten ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich
Mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche sowie Höhe der eventuellen Flächenabweichung unerheblich
Werden die Heizkosten gemäß § 556 a Abs. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet, so ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich. Es kommt nicht auf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche an oder ob die vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen mehr als 10 % abweicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ergaben die Heizkostenabrechnungen für eine Kölner Wohnung für die Jahre 2013 und 2014 jeweils ein Guthaben. Die Vermieterin zog für die Abrechnungen die tatsächliche Wohnungsgröße von 78,22 qm heran. Dies hielten die Mieter für unzulässig. Ihrer Meinung nach sei die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von 74,59 qm maßgeblich. Sie errechneten daher aus... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2018
- VIII ZR 189/17 -
Zweifel an Richtigkeit der Heizkostenabrechnung: Vermieter muss Mietern für erforderliche Überprüfung der Nebenkostenabrechnung auch Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen anderer Mieter ermöglichen
BGH zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) zu beschäftigen.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Verfahrens waren Mieter einer 94 qm großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin in Heppenheim. Die gesamte Wohnfläche des Hauses beläuft sich, soweit sie an den für die Wohnung der Beklagten maßgeblichen Heizkreis angeschlossen ist, auf knapp 720 qm. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag sah eine monatliche Vorauszahlung... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 01.07.2016
- 14 U 23/15 -
Fehlerhafte Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten durch Energiedienstleister begründet Schadenersatzanspruch des Vermieters
Schaden in Höhe der von den Mietern zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten
Rechnet ein Energiedienstleister die Heiz- und Warmwasserkosten fehlerhaft ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der von den Mietern zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein Energiedienstleister die Abrechnungen für Heizenergie und Warmwasser für die Jahre 2008 und 2009 für eine Wohnanlage fehlerhaft erbracht hatte, klagte der Vermieter auf Zahlung von Schadensersatz. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter die von einigen Mietern zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von insgesamt 60.000... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2016
- VIII ZR 152/15 -
BGH: Formularmäßige Verkürzung der Abrechnungsfrist auf zwei Monate führt nicht zum Ausschluss der Nachforderung im Falle einer verspäteten Abrechnung
Vermieter kann weiterhin Nachforderung aus Heizkostenabrechnung geltend machen
Wird durch eine Formularklausel im Mietvertrag die Frist zur Abrechnung der Heizkosten auf zwei Monate verkürzt, so stellt dies nicht zugleich eine Ausschlussfrist hinsichtlich etwaiger Nachforderungen dar. Der Vermieter kann daher auch bei einer verspäteten Abrechnung Nachforderungen geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Mieter einer Wohnung aufgrund des im Jahr 1980 geschlossenen Mietvertrags verpflichtet gewesen, einen monatlichen Heizkostenvorschuss zu bezahlen. Die Heizperiode lief vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres. Nach einer mietvertraglichen Regelung war die Vermieterin verpflichtet, "spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres über die vorangegangene... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.10.2015
- 63 S 73/15 -
Verspätete Heizkostenabrechnung: Mieter muss Vermieter nicht auf Einhaltung der Abrechnungsfrist hinweisen
Vermieter mit Nachforderung ausgeschlossen
Der Mieter einer Wohnung ist grundsätzlich nicht verpflichtet den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er rechtzeitig die Heizkosten abrechnen soll. Ist die Heizkostenabrechnung daher verspätet erfolgt, ist der Vermieter mit der Nachforderung gemäß § 556 Abs. 2 Satz 3 BGB ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 947 EUR aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2012 konfrontiert. Die Mieter weigerten sich den Betrag zu zahlen, da die Abrechnung ihnen erst nach dem 31. Dezember 2013 zugegangen und somit verspätet war. Der Vermieter sah dies anders. Seiner Meinung nach haben die Mieter auf die... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.09.2015
- L 13 AS 164/14 -
Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zur Kürzung von Hartz IV
Keine Anrechnung des Guthabens als Einkommen bei vorheriger Ansparung der Beträge aus Regelleistungen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II-Leistungen führen. Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das Landessozialgericht hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist.
Im zugrundeliegenden Fall erhielt eine Frau aus dem im Landkreis Leer Leistungen nach dem SGB II. Der Abschlag, den die Frau ihrem Energieversorger im konkret betroffenen Jahr 2011 für die Belieferung mit Erdgas zur Beheizung ihrer Wohnung zu zahlen hatte, betrug seinerzeit 115 Euro monatlich. Der beklagte Landkreis hielt diese Kosten für unangemessen hoch und übernahm Heizkosten nur... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 27.01.2012
- 472 C 26823/11 -
Pauschales Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig
Mieter muss zunächst Einsicht in die Kostenbelege nehmen und fehlerhafte Berechnungen nachweisen
Ohne Einsicht in die Kostenbelege ist das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt ein Münchner Mieter im August 2010 seine Betriebskostenabrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten für das Jahr 2009. Es ergab sich daraus eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 467 Euro.Der Verbrauch sei viel zu hoch angesetzt, meinte der Mieter und zahlte nicht. Es sei alles in Ordnung, meinte der Vermieter und erhob Klage... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 20.07.2011
- S 14 AS 6758/10 -
Hartz IV: Kein Eigentumsanspruch an Guthaben aus Energiekostenrechnung
Während der Erwerbstätigkeit entstandenes Guthaben an Energiekosten muss an Jobcenter abgegeben werden
Rückzahlungen aus der Heizkostenabrechnung mindern die vom Jobcenter im Folge-monat zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung auch dann, wenn das Guthaben auf Abschlagszahlungen aus der Zeit vor Beginn des Leistungsbezuges beruht. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die Klägerin bezog nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ab Mitte September 2009 Arbeitslosengeld II. Nachdem das Jobcenter erfahren hatte, dass die Klägerin im Oktober 2009 aus der Jahresabrechnung ihres Energieversorgers ein Guthaben von rund 460 Euro erhalten hatte, forderte es die für November 2009 gewährten Leistungen teilweise in Höhe des auf die Heizkosten entfallenden Guthabenbetrages zurück.... Lesen Sie mehr