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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.10.2011
- T-508/08 -
Lautsprecherform kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden
Bang & Olufsen scheitert mit seiner Klage vor dem Gericht der Europäischen Union
Eine Eintragung als Gemeinschaftsmarke ist nicht möglich, wenn die Marke ausschließlich aus der Form des Produktes besteht, die dem Produkt einen wesentlichen Wert verleiht. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen entschieden.
Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* ist eine
Bang & Olufsen begehren Eintragung eines dreidimensionales Zeichen als Gemeinschaftsmarke
Im vorliegenden Fall meldet im September 2003 das dänische Unternehmen Bang & Olufsen A/S beim
HABM lehnt Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft ab
Das HABM wies die Anmeldung mit der Begründung zurück, dass die angemeldete
Nach Urteil: HABM lehnt nach erneuter Prüfung Eintragung weiterhin ab
Mit Urteil vom 10. Oktober 2007**** gab das Gericht dieser Klage mit der Begründung statt, dass das HABM der angemeldeten
Um die Konsequenzen aus diesem Urteil des Gerichts zu ziehen, erließ das HABM eine neue Entscheidung, in der es die angemeldete
Bang & Olufsen erhob daraufhin erneut Klage beim Gericht, um die Aufhebung dieser zweiten Entscheidung zu erwirken.
EuGH: Eintragungshindernisse unabhängig voneinander
In seinem heutigen Urteil weist das Gericht zunächst darauf hin, dass das HABM die relevanten Tatsachen, aus denen sich ein absolutes
Grundsätzlich Form der Ware ein markenfähiges Zeichen
Das Gericht hebt weiter hervor, dass die
Design des Produktes ein wichtiges Element zur Werterhöhung
Im vorliegenden Fall stellt das Gericht fest, dass die als
EuGH: HABM-Entscheidung fehlerfrei
Das Gericht gelangt daher zu dem Ergebnis, dass das HABM fehlerfrei entschieden hat, dass - unabhängig von den übrigen Merkmalen des fraglichen Produkts - die als
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) in geänderter Fassung (ersetzt durch die Verordnung [EG] Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke [ABl. L 78, S. 1]).
** - Gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94.
*** - Gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung Nr. 40/94.
**** - Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2007, Bang & Olufsen/HABM (T-460/05)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2011
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ ra-online
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Dokument-Nr. 12391
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