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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.08.2023
- 20 N 20.28861 -
Einreisequarantäne-Verordnung - Bloße Einreise aus einem Risikogebiet begründet noch keinen hinreichenden Ansteckungsverdacht
Einreisequarantäne-Verordnung des Freistaats Bayern vom 5. November 2020 war unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat festgestellt, dass die Einreisequarantäne-Verordnung des Freistaats Bayern vom 5. November 2020 unwirksam war.
Nach der Einreisequarantäne-Verordnung waren Personen, die in den Freistaat Bayern eingereist waren und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem
Bloße Einreise aus einem Risikogebiet begründet noch keinen hinreichenden Ansteckungsverdacht
Der BayVGH hat mit seinem Urteil festgestellt, dass die Verordnung
Keine gesetzliche Grundlage für rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten
Die Einreisequarantäne-Verordnung sei zudem deshalb
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33150
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