wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.11.2016
2 BvR 6/16 -

BVerfG: Anordnung zur stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen anlässlich von Besuchen muss Einzelfallausnahmen zulassen

Keine Möglichkeit der Einzelfallausnahmen begründet Verstoß gegen Ver­hältnis­mäßig­keits­grund­satz

Die Anordnung zur stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen anlässlich von Besuchen muss Einzelfallausnahmen zulassen. Sieht die Durch­suchungs­anordnung dagegen keine Abweichung vom Einzelfall vor, liegt ein Verstoß gegen den Ver­hältnis­mäßig­keits­grund­satz vor. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Strafgefangener in Bayern im Mai 2015 anlässlich eines Besuchs seiner Familie körperlich durchsucht, was auch eine Inspektion seiner Körperöffnungen beinhaltete. Die Durchsuchung beruhte auf eine auf § 91 Abs. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes gestützte Anordnung, die vorsah, dass an jedem 5. Gefangenen und Sicherungsverwahrten anlässlich eines Besuchs eine körperliche Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung vorgenommen werden musste. Der Strafgefangene hielt dies für unzulässig. Da er mit seiner Klage vor dem Landgericht Regensburg und dem Oberlandesgericht Nürnberg erfolglos blieb, legte er Verfassungsbeschwerde ein. Er rügte eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Anordnung zur stichprobenartigen körperlichen Durchsuchung verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten des Strafgefangenen. Die Anordnung zur stichprobenartigen körperlichen Durchsuchung verletze den Strafgefangenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG. Denn die Anordnung lasse keine Abweichung vom Einzelfall zu. Sie trage daher nicht ausreichend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung.

Notwendigkeit der Zulassung von Einzelfallausnahmen

Um einen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, der Wahrung der Intimsphäre des Gefangenen und dem Sicherheitsinteresse der Haftanstalt zu erreichen, so das Bundesverfassungsgericht, müsse die Durchsuchungsanordnung durch den Wortlaut zumindest die Möglichkeit zulassen, von der Anordnung in einem solchen Einzelfall, in dem die Gefahr des Missbrauchs des Besuchs durch den Gefangenen besonders fernliege, abzuweichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2018
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Regensburg, Beschluss vom 14.09.2015
    [Aktenzeichen: SR StVK 346/15]
  • Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 27.11.2015
    [Aktenzeichen: 2 Ws 711/15]
Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Strafvollzugsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 725
NJW 2017, 725
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 57
NJW-Spezial 2017, 57
 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 164
NStZ 2018, 164

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25709 Dokument-Nr. 25709

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25709

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung