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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 08.11.2011
- 1 BvR 2007/11 -
BVerfG: Einkommensteuererstattung darf auf Arbeitslosengeld II angerechnet werden
Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG ist nicht verletzt
Die Anrechnung einer Steuererstattung auf Arbeitslosengeld II-Leistungen ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Bei der Anrechnung handelt es sich um keinen Eingriff in das Grundrecht des Eigentums. Vielmehr wird der Anspruch auf Sozialleistungen gemindert. Diese genießen aber keinen Eigentumsschutz.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Insbesondere wird die Beschwerdeführerin durch die
Kein Eingriff in das Eigentumsrecht, Art. 14 Abs. 1 GG
Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt nicht vor. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2011
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht (pm/pt)
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.07.2011
[Aktenzeichen: L 29 AS 928/11 NZB] - SG Berlin: Rückzahlung vom Finanzamt mindert Hartz IV-Bezüge
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.04.2011
[Aktenzeichen: S 82 AS 37663/10])
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Dokument-Nr. 12613
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