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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2008
- VI ZR 126/07 -
Übertragung der Streupflicht auf Dritten – Mieter hat bei Verletzungen aufgrund ungeräumter Wege Anspruch auf Schadensersatz
Verkehrssicherungspflicht kann vom Vermieter auf ein weiteres Unternehmen delegiert werden
Hat ein Vermieter die winterlichen Räum- und Streupflichten auf einen Winterdienst übertragen, kann dieser schadensersatzpflichtig werden, wenn ein Mieter aufgrund nicht geräumter Zugangswege zum Haus stürzt und sich verletzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein
Verkehrssicherungspflichten des Vermieters verkürzen sich bei Übertragung der Streupflichten auf Dritte auf Kontroll- und Überwachungspflichten
Die
Sicherung des Zugangs zum Haus bei Schnee- und Eisglätte muss auch bei Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte gewährleistet sein
Die Sicherung des unmittelbaren Zugangs zum Haus bei Schnee- und
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung zurück an das Kammergericht gewiesen.
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BGB § 328, § 823 Abs. 1
Die Übertragung der Streupflicht durch den Vermieter auf einen Dritten dient auch der Sicherung des Zugangs zum Mietobjekt. Die dort wohnhaften Mieter können deshalb in den Schutzbereich des Übertragungsvertrages einbezogen sein.
Die deliktische Einstandspflicht des mit der Wahrnehmung der Verkehrssicherung Beauftragten besteht auch dann, wenn der Vertrag mit dem Primärverkehrssicherungspflichtigen nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2010
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
- Landgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2006
[Aktenzeichen: 18 O 104/06] - Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.03.2007
[Aktenzeichen: 10 U 165/06]
Jahrgang: 2008, Seite: 405 GE 2008, 405 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 448 MDR 2008, 448 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 1440 NJW 2008, 1440 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2008, Seite: 242 NZM 2008, 242 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2008, Seite: 505 VersR 2008, 505 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2008, Seite: 235 WuM 2008, 235
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Dokument-Nr. 10645
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