wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.04.2019
StB 5/19 -

BGH: Beschwerde gegen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein auf verweigerter Akteneinsicht gestützt werden

Kein Zurückstellen der Beschwerde­entscheidung bis Möglichkeit einer Akteneinsicht

Eine Beschwerde gegen einen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein darauf gestützt werden, dass dem Verteidiger die Akteneinsicht verweigert wurde. Die Entscheidung über die Beschwerde muss auch nicht solange zurückgestellt werden, bis eine Akteneinsicht ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2017 wurde gegen einen Mann auf Antrag des Generalbundesanwalts vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung erlassen. Der Beschuldigte hielt sich vermutlich in Syrien oder im Irak auf. Nachdem dem Verteidiger die Einsicht in die Ermittlungsakten unter Verweis auf eine Gefährdung der Ermittlung verweigert wurde, legte dieser Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.

Keine Aufhebung des Haftbefehls wegen verweigerter Akteneinsicht

Der Bundesgerichtshof verneinte eine Aufhebung des Haftbefehles allein aufgrund dessen, dass dem Verteidiger die Akteneinsicht verweigert wurde. Auch im Fall eines noch nicht vollstreckten Haftbefehls habe eine darauf gestützte Beschwerde keinen Erfolg. Ein noch nicht vollstreckter Haftbefehl greife in weitaus geringer Intensität als der laufende Vollzug der Maßnahme in die Grundrechte des Beschuldigten ein. Dem stehe regelmäßig ein erhöhtes Interesse der Strafverfolgungsbehörden gegenüber, weiterhin Ermittlungsergebnisse von ihm abzuschirmen. Das Interesse der Verfolgungsbehörden, dem Beschuldigten Ermittlungswissen vorzuenthalten, bestehe in der Regel bis zu dessen Festnahme in besonderem Maße.

Kein Zurückstellen der Beschwerdeentscheidung bis Möglichkeit einer Akteneinsicht

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs müsse die Entscheidung über die Beschwerde auch nicht zurückgestellt werden, bis eine Akteneinsicht ohne die Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafprozeßrecht | Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 2105
NJW 2019, 2105
 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 478
NStZ 2019, 478

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29337 Dokument-Nr. 29337

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29337

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung