wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020
12 C 1523/20 -

Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute

Vorliegen eines Vertrags zugunsten Dritter

Regelungen zum Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung in einem notariellen Kaufvertrag geben dem Wohnungsmieter ein eigenes Abwehrrecht. Es handelt es sich insofern um einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 wurde eine vermietete Eigentumswohnung in Stuttgart verkauft. Der notarielle Kaufvertrag enthielt unter anderem die Verpflichtung des Verkäufers, dem jeweiligen Mieter einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag anzubieten, in dem sich der Verkäufer verpflichtet, für die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses auf die Kündigung wegen Eigenbedarfs zu verzichten. Zudem wurde im Kaufvertrag verkäuferseits bestätigt, dass der Mietvertragsnachtrag wirksam zustande gekommen ist. Im September 2019 erhielt der Mieter eine Eigenbedarfskündigung von der neuen Wohnungseigentümerin. Da der Mieter die Kündigung für unwirksam hielt und sich daher weigerte auszuziehen, erhob die Vermieterin Klage.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die Eigenbedarfskündigung sei unwirksam. Eine solche Kündigung sei nach dem notariellen Kaufvertrag ausgeschlossen. Der Mieter sei zwar nicht selbst Partei des Kaufvertrags, habe durch den Kaufvertrag jedoch ein eigenes Recht gegenüber der Vermieterin gemäß § 328 BGB erworben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2021
Quelle: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, ra-online (zt/WuM 2021, 374/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 374
WuM 2021, 374

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30614 Dokument-Nr. 30614

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30614

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung