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Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 11.01.2018
- 22 S 116/17 -
Recht des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung kann durch Mietvertragsklausel wirksam ausgeschlossen werden
Weitergehender Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters zulässig
Das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann durch eine Klausel im Mietvertrag wirksam ausgeschlossen werden. Denn ein weitergehender Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters ist zulässig. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Wohnungsmieter im November 2016 eine Kündigung von seiner Vermieterin. Die Vermieterin stützte die Kündigung auf einen Eigenbedarf. Der Mieter hielt dies für unzulässig und verwies auf eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Landgericht Aschaffenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Vermieterin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da ihr ein Recht zur
Wirksamer Ausschluss der Eigenbedarfskündigung
Das Recht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2018
Quelle: Landgericht Aschaffenburg, ra-online (zt/WuM 2018, 83/rb)
- Amtsgericht Aschaffenburg, Urteil vom 21.06.2017
[Aktenzeichen: 130 C 7/17]
- BGH: Kündigungsbeschränkungen und Auswechslungen des Mietgegenstandes bedürfen der Schriftform
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2012
[Aktenzeichen: VIII ZR 235/11]) - Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
(Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020
[Aktenzeichen: 12 C 1523/20]) - Bindung des Vermieters an Kündigungsausschluss trotz Kündigung des Fördervertrages
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.08.2021
[Aktenzeichen: 67 S 159/21])
Jahrgang: 2018, Seite: 83 WuM 2018, 83
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Dokument-Nr. 25618
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