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Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 25.10.2007
- 12 C 10/07 -
Geplanter Balkon "raubt" darunter liegender Wohnung Tageslicht und die gute Sicht
Keine Genehmigung für nachträglichen Balkon
Der nachträgliche Anbau eines Balkons kann zu einem Nachteil für andere Wohnungen führen. Sind diese Benachteiligungen objektiv, so kann der geplante Bau verhindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Konstanz hervor.
Im vorliegenden Fall bestand Streit über die
Kläger befürchten Beeinträchtigung des Lichteinfalls sowie Sichtbenachteiligung ihrer Wohnung
Das Haus sei so gebaut, dass das Erdgeschoss und die beiden darüber liegenden Obergeschosse jeweils in gleicher Ausführungsart über Balkone verfügen. Der
Beeinträchtigung der Kläger durch Balkonbau ist objektiv und stellt einen Nachteil dar
Das Amtsgericht Konstanz bestätigte die Klagegründe. Da die Balkonaufstockung eine unbillige Beeinträchtigung im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG darstelle, habe sie nur mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Konstanz (vt/st)
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Dokument-Nr. 13664
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