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Amtsgericht Ebersberg, Urteil vom 15.11.2013
- 7 C 450/13 -
Unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl in Rechtsschutzversicherung durch Vollmachtsklausel in AGB einer Inkassofirma
Persönliches Vertrauen des Rechtssuchenden ist Grundlage des Mandatsverhältnisses
Benennt eine Rechtsschutzversicherung eine Inkassofirma und enthält die AGB der Inkassofirma eine Vollmachtsklausel, wonach die Inkassofirma berechtigt ist einen Rechtsanwalt zu beauftragen, so liegt darin eine unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ebersberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Kein Anspruch auf Vergütung
Das Amtsgericht Ebersberg entschied gegen den Rechtsanwalt. Ihm habe kein Anspruch auf Zahlung der Vergütung zugestanden, da er nämlich von der Versicherungsnehmerin nicht beauftragt worden sei. Die Beauftragung durch die
Unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl begründete Unwirksamkeit der Vollmachtsklausel
Nach § 127 Abs. 1 VVG sei der Versicherungsnehmer berechtigt zu seiner Vertretung den Rechtsanwalt frei zu wählen, so das Amtsgericht weiter. Gemäß § 129 VVG könne von dieser Vorschrift zum Nachteil des Versicherungsnehmers nicht abgewichen werden. Dies sei hier aber der Fall gewesen. Durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2014
Quelle: Amtsgericht Ebersberg, ra-online (zt/NJW 2014, 1461/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 1461 NJW 2014, 1461
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Dokument-Nr. 18834
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