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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 26.01.2004
9 C 536/03 -

Nachbar muss Waschmaschinenkrach dulden

Bis 22 Uhr darf gewaschen werden

Die Benutzung einer Waschmaschine muss ein Nachbar dulden. Auch wenn es dabei etwas lauter zugeht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter wegen des Lärms einer Waschmaschine. Mehrmals täglich lief die Maschine.

Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat entschieden, dass die Benutzung einer Waschmaschine und die daraus resultierenden Geräusche hinzunehmen seien. Die Geräusche seien ein Ausfluss der Folge des Zusammenlebens verschiedener Mietparteien in einem Haus.

Ein Mieter dürfe auch mehrmals täglich waschen. Allerdings seien die üblichen Ruhezeiten einzuhalten. Nach 22 Uhr müsse die Maschine ausgeschaltet sein.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2007
Quelle: ra-online

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