Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 10.02.2017
- 474 C 18956/16 -
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach Beschimpfung, Beleidigung und Bedrohung von Mitmietern zulässig
Vermieter muss zum Schutz bedrohter Mieter Möglichkeit zur sofortigen Beendigung eines Mietverhältnisses gegeben werden
Einem Mieter, der am Rande seiner innerpartnerschaftlichen Auseinandersetzungen auch Nachbarn massiv beleidigt und bedroht, darf ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1993
Beklagter weist Anschuldigungen zurück
Der Beklagte bestreitet diese Vorwürfe. Vielmehr habe der Nachbar zusammen mit seiner Frau aus reiner Neugierde während der Unterhaltung des Beklagten mit seiner Partnerin die Türe geöffnet, sich in die Debatte eingemischt und den Beklagten zu beschimpfen begonnen. Umgekehrt sei der Beklagte jeweils bedroht und beleidigt worden.
Gericht nach Befragung der Nachbarn von Richtigkeit der Aussage der Klägerin überzeugt
Das Amtsgericht München gab der Klägerin Recht und verurteilte den Beklagten, die Mietwohnung sofort zu räumen. In der unmittelbar zuvor durchgeführten Beweisaufnahme hatte sich die Lebensgefährtin auf ihr Aussageverweigerungsrecht als Verlobte berufen. Die Nachbarn schilderten bei ihrer gerichtlichen Vernehmung die Vorfälle wie von der Klägerin vorgetragen so, dass das Gericht von der Richtigkeit ihrer Aussagen überzeugt war. Insbesondere hätten die Zeugen den Eindruck vermitteltet, dass sie sich durch die geschilderten Vorfälle in nachvollziehbarer Weise von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt, belästigt, beleidigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor dem Beklagten gehabt hätten.
Würde des Menschen unabhängig vom konkreten Wohnumfeld unantastbar
Der insoweit vom Beklagtenvertreter vertretenen Auffassung, wonach bei einer generellen Betrachtung der gerade im sozialen Wohnungsbau regelmäßig vorkommenden Störungen des Hausfriedens der beschriebene Vorfall nicht derart schwerwiegend erscheine, dass er eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht erlauben würde, könne nicht gefolgt werden, so das Gericht. Die Würde des Menschen sei unantastbar, Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG, unabhängig vom konkreten Wohnumfeld oder sonstigen Umständen. Vielmehr müsse dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Häufige und intensive Beleidigungen und Bedrohungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
(Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 21.10.2016
[Aktenzeichen: 10 C 103/15]) - Lang anhaltende störende, aggressive und bedrohliche Handlungen einer Mieterin rechtfertigen fristlose Kündigung
(Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 13.06.2014
[Aktenzeichen: 232 C 53/14]) - Fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters nach Androhung von Gewalt gegenüber Nachbarn
(Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 07.01.2022
[Aktenzeichen: 3 C 33/21])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 83 WuM 2018, 83
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25284
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25284
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.