wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2013
432 C 26005/13 -

Falschparken auf Supermarktparkplatz: Unverhältnis­mäßig­keit eines Abschleppvorgangs bei Möglichkeit des Auffindens des Falschparkers

Suche nach Falschparker kann milderes Mittel darstellen

Das Abschleppen eines auf einem Supermarktparkplatz verbotswidrig abgestellten PKW kann unverhältnismäßig sein, wenn der Falschparker durch ein bloßes Ausrufen im Supermarkt aufgefunden werden kann. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes ab. Nachdem die Maximalparkdauer erheblich überschritten wurde, ordnete die Betreiberin des Supermarktes das Abschleppen des Fahrzeugs an. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte sie vom Autofahrer ersetzt. Da sich dieser weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten wegen Unverhältnismäßigkeit

Das Amtsgericht München entschied gegen die Betreiberin des Supermarktes. Ihr habe kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten zugestanden. Denn das Abschleppen des Fahrzeugs sei unverhältnismäßig gewesen.

Ausrufen des Falschparkers stellte milderes Mittel dar

Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Supermarktbetreiberin ein milderes Mittel als das Abschleppen zur Verfügung gestanden. So hätte sie zunächst versuchen müssen, den Falschparker durch ein Ausrufen im Supermarkt ausfindig zu machen und zum Wegfahren aufzufordern. Einen solchen Versuch habe die Supermarktbetreiberin jedoch nicht unternommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2014
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (zt/DAR 2014, 148/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2014, Seite: 148
DAR 2014, 148

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19160 Dokument-Nr. 19160

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19160

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?