Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2016
- 424 C 10003/15 -
Alleinige Nutzung der elterlichen Mietwohnung für ein dreiviertel Jahr stellt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung dar
Amtsgericht München verneint Recht des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass keine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Wohnung vorliegt, wenn ein Mieter lediglich drei Monate im Jahr die Wohnung selbst bewohnt und den Rest der Zeit die Wohnung einer nahen Verwandten zur Nutzung überlässt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer einer Wohnung in München. Mit Vertrag vom 27. November 1982 mietete der beklagte Mieter die Wohnung und zog dort mit seiner Ehefrau und seiner
Kläger erhebt Räumungsklage wegen unberechtigter Gebrauchsüberlassung
Der Kläger ist der Auffassung, dass eine unberechtigte
Nutzung der Wohnung durch die Tochter stellt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung dar
Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Der Kläger habe kein Recht zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an Dritte berechtigt Vermieter zur außerordentlichen Kündigung
(Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2015
[Aktenzeichen: 432 C 8687/15]) - Ungenehmigte Untervermietung an airbnb-Touristen rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung weder fristlose noch ordentliche Kündigung
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2016
[Aktenzeichen: 67 S 154/16]) - Kein Kündigungsrecht wegen Überlassen der Wohnung an Tochter
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.07.2021
[Aktenzeichen: 123 C 5105/19])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23394
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23394
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.