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Amtsgericht München, Urteil vom 05.02.2014
- 343 C 28512/12 -
Autofahrer haftet für Schäden durch wegrollenden Einkaufswagen auf Supermarktparkplatz
KFZ-Haftpflichtversicherung ist nur bei Unfall eines "in Betrieb" befindlichen Kraftfahrzeugs einstandspflichtig
Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall parkte der Beklagte seinen Fiat Ducato am 10. März 2011 auf dem
Klägerin verlangt Schaden an ihrem Fahrzeug ersetzt
Die Eigentümerin des Kastenwagens macht nun gegenüber dem beklagten Fahrer des Ducato und gegenüber der
Nutzer des Einkaufswagens muss Schaden ersetzen - Haftpflichtversicherung muss nicht für Schaden aufkommen
Die zuständige Richterin wies die Klage gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung ab, verurteilte jedoch den Fahrer des Fiat Ducato zur Zahlung von
Ursache des Unfalls lag nicht in einer von einem anderen Fahrzeug ausgehenden Gefahr
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass nach dieser Definition hier kein Unfall vorliegt. Die Tatsache, dass sich der
Fahrzeugbesitzer hätte auf Einkaufswagen achten müssen
Haften muss jedoch der Fahrer des Fiat Ducato. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Keine Unfallflucht: Fremdes Auto mit selbständig wegrollenden Einkaufswagen zerkratzt
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2011
[Aktenzeichen: 29 Ns 3/11]) - Zuständige Versicherung beim Autoschaden durch wegrollenden Einkaufswagen
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003
[Aktenzeichen: 301 C 769/03]) - Fahrzeugbeschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privathaftpflichtversicherung
(Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 21.01.1992
[Aktenzeichen: 2 C 2605/91])
Jahrgang: 2015, Seite: 655 DAR 2015, 655
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Dokument-Nr. 20583
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