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Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 21.01.1992
- 2 C 2605/91 -
Fahrzeugbeschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privathaftpflichtversicherung
Keine Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund fehlenden Schadenseintritt durch PKW
Kommt ein Einkaufswagen beim Beladen eines PKW ins Rollen und beschädigt ein anderes Fahrzeug, so haftet dafür die Privathaftpflichtversicherung. Die Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kommt dagegen nicht in Betracht. Denn der Schaden ist nicht durch den Gebrauch des PKW entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als ein Autofahrer im Juni 1991 einen Kasten Mineralwasser aus dem
Leistungspflicht der Privathaftpflichtversicherung
Das Amtsgericht Bad Homburg entschied zu Gunsten des Autofahrers. Diesem habe gegenüber seiner
Keine Verwirklichung der Fahrzeuggefahr
Von einer verwirklichten Fahrzeuggefahr könne ausgegangen werden, so das Amtsgericht, wenn der Schaden auf eine typische Fahrerhandlung beruht. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Die Beladung eines
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2014
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 538/rb)
- Schadensfall durch wegrollenden Einkaufswagen vor Beginn des Beladens unterliegt nicht der "Benzinklausel"
(Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993
[Aktenzeichen: 3 S 263/92]) - Fahrzeugschaden aufgrund wegrollenden Einkaufswagen: Privathaftpflichtversicherung muss für Schaden aufkommen
(Landgericht Marburg, Urteil vom 06.10.1993
[Aktenzeichen: 5 S 51/93])
Jahrgang: 1992, Seite: 538 NJW-RR 1992, 538
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Dokument-Nr. 19255
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