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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kundenparkplatz“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 03.06.2021
- 4 L 162/21 -
Keine Sonntagsöffnung für Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge
Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge stellt keine Tankstelle im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes dar
Stellt ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung, liegt hierin kein Betrieb einer Tankstelle im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG). Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für Reisebedarf liegt damit nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin betreibt in Berlin einen Supermarkt für Bio-Lebensmittel. Auf dem Parkplatz rund um das Gebäude bietet sie ihrer Kundschaft an zwei Ladesäulen die Möglichkeit, kostenfrei elektrisch betriebene Fahrzeuge aufzuladen. Kunden ist die Nutzung des Parkplatzes für die Dauer einer Stunde kostenfrei gestattet. Nach dem BerlLadÖffG dürfen Tankstellen u.a. für das Anbieten von Reisebedarf auch an Sonn- und Feiertagen und am 24. Dezember geöffnet sein. Unter Berufung auf diese Ausnahme hielt die Antragstellerin ihren Supermarkt auch sonntags zum Verkauf von Lebensmitteln geöffnet. Das Bezirksamt... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 23.10.2020
- 31 C 200/19 -
Auch auf frei zugänglichen Privat-Parkplatz kann Pflicht zum Anbringen einer Parkscheibe bestehen
Parkscheibe muss von außen "gut lesbar" hinter Windschutzscheibe, Hutablage oder Seitenscheibe angebracht werden
Auch auf einen frei zugänglichen Privat-Parkplatz kann entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO die Pflicht bestehen, eine Parkscheibe gemäß Bild 318 der Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO von außen "gut lesbar" hinter der Windschutzscheibe, auf der Hutablage oder an der Seitenscheibe anzubringen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2019 stellte ein Pkw-Fahrer sein Fahrzeug auf einen Kundenparkplatz für ein nahegelegenes Einkaufszentrum in Brandenburg ab. Nach den Vertragsbedingungen, war das kostenfreie Parken für eine Stunde erlaubt. Sollte die Höchstparkdauer überschritten werden oder keine für Außenstehende gut lesbare Parkscheibe ausgelegt sein, wurde... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2019
- VI ZR 184/18 -
BGH: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden
Unzumutbarkeit einer ständigen Kontrolle und händischen Bestreuung
Glättestellen im Bereich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen eines öffentlichen Kundenparkplatzes eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden. Eine ständige Kontrolle und händische Bestreuung des Bereichs ist unzumutbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 8.15 Uhr eines Tages im Dezember 2013 herrschte auf einen Kundeparkplatz eines Supermarktes allgemeine Glätte. Da der Bereich zwischen den parkenden Fahrzeugen nicht bestreut war, rutschte eine Kundin nach dem Aussteigen aus dem Pkw auf eine Glatteisstelle aus und verletzte sich. Sie klagte anschließend gegen die Betreiberin des Supermarktes... Lesen Sie mehr
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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2019
- 13 S 149/18 -
Werkstatt haftet nicht für Beschädigungen eines auf öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz stehenden Pkw eines Kunden
Kunde muss Beschädigung durch Werkstattmitarbeiter nachweisen
Wird der Pkw eines Kunden auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz einer Werkstatt beschädigt, so haftet der Betreiber der Werkstatt dafür nicht, wenn ein Abstellen im eingezäunten Betriebsgelände nicht möglich war. Der Kunde muss die Beschädigung durch einen Werkstattmitarbeiter nachweisen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 wurde ein BMW 325i Cabrio von dem Mitarbeiter einer Werkstatt beim Kunden abgeholt. Da der umzäunte Werkstatthof belegt war, stellte der Mitarbeiter das Fahrzeug auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz ab. Als der Kunde sein Fahrzeug drei Tage später wieder abholte, stellte er einen Schaden am Fahrzeug fest. Er machte... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.11.2014
- 13 S 132/14 -
Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt nur auf Parkplätzen mit eindeutigem Straßencharakter
Schaffung und Aufrechterhaltung eines fließenden Verkehrs muss im Vordergrund stehen
Auf Parkplätzen gilt nur dann die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" (§ 8 StVO), wenn die Fahrbahnen eindeutigen Straßencharakter aufweisen und somit die Schaffung und Aufrechterhaltung eines fließenden Verkehrs im Vordergrund steht. Eine mit zwei breiten, mit Richtungspfeilen versehene und durch eine Mittellinie abgetrennte Fahrbahn vermittelt keinen Straßencharakter. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Parkdeck eines Parkhauses kam es zwischen zwei Fahrzeugen in einem Kreuzungsbereich zu einem Zusammenstoß. Die Fahrerin des einen Pkw warf dem Fahrer des anderen Pkw vor, ihre Vorfahrt missachtet zu haben. Da er von links kam, habe er warten müssen. Es habe die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" bestanden. Die Autofahrerin erhob... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2016
- VI ZR 179/15 -
BGH: Vermutetes Verschulden des Rückwärtsfahrenden gilt aufgrund des Anscheinsbeweises auch bei Parkplatzunfällen
Sorgfaltspflichten des Rückwärtsfahrenden gemäß § 9 Abs. 5 StVO gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar
Die in § 9 Abs. 5 StVO geregelten Sorgfaltspflichten eines Rückwärtsfahrenden gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar. Sie finden aber über § 1 StVO mittelbar Anwendung. Zudem kann das Verschulden des Rückwärtsfahrenden gemäß den Grundsätzen über den Anscheinsbeweis auch bei Parkplatzunfällen vermutet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Dezember 2012 auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums zu einer Kollision zwischen zwei Autofahrerinnen. Der Unfall erfolgte, als eine der Autofahrerinnen rückwärts aus einer Parkbuchte ausparkte und dabei mit dem Fahrzeug der anderen Autofahrerin, das sich in der Fahrgasse befand, zusammenstieß. Die Haftpflichtversicherung der Ausparkenden... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2016
- V ZR 102/15 -
BGH zum unbefugten Parken auf Kundenparkplatz: Supermarktbetreiber kann Ersatz der Abschleppkosten verlangen
Umsetzung des Pkw entspricht Interesse und mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters
Der Betreiber eines Supermarktes ist berechtigt, ein auf dem Kundenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten kann er vom Fahrzeughalter nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. Denn die Umsetzung des Pkw entspricht dem Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 wurde auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes ein Fahrzeug abgestellt. Nachdem die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten überschritten war, ließ die Betreiberin des Supermarktes das Fahrzeug abschleppen. Die dafür vereinbarte pauschale Vergütung betrug 219,50 EUR. Diese Kosten verlangte die Supermarktbetreiberin von der... Lesen Sie mehr
Landgericht Aachen, Urteil vom 23.11.1988
- 7 S 304/88 -
Betreiber eines Supermarktes haftet für Beschädigungen eines Kundenfahrzeugs auf Kundenparkplatz durch Einkaufswagen
Supermarktbetreiber zum Schutz der Kundenfahrzeuge verpflichtet
Der Betreiber eines Supermarktes hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge seiner Kunden auf dem Kundenparkplatz durch nicht ordnungsgemäß abgestellte Einkaufswagen nicht beschädigt werden. Kommt der Supermarktbetreiber dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, haftet er auf Schadenersatz. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1988 wurde das Fahrzeug einer Supermarktkundin auf dem Kundenparkplatz durch einen herumstehenden Einkaufswagen beschädigt. Sie verlangte daher von der Betreiberin des Supermarktes die Zahlung von Schadenersatz. Dies verweigerte die Supermarktbetreiberin. Ihrer Meinung nach sei sie ihrer Verkehrssicherungspflicht dadurch nachgekommen,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 05.02.2014
- 343 C 28512/12 -
Autofahrer haftet für Schäden durch wegrollenden Einkaufswagen auf Supermarktparkplatz
KFZ-Haftpflichtversicherung ist nur bei Unfall eines "in Betrieb" befindlichen Kraftfahrzeugs einstandspflichtig
Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall parkte der Beklagte seinen Fiat Ducato am 10. März 2011 auf dem Parkplatz eines REWE Marktes im Landkreis Starnberg, um ihn zu entladen. Er stellte einen Einkaufswagen neben seinem Fiat Ducato ab, um Getränkekisten aus dem Ducato in den Einkaufswagen laden zu können. Dabei kam der Einkaufwagen auf dem abschüssigen Parkplatz ins Rollen und stieß gegen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2014
- 4 U 46/14 -
Rückwärts ausparkender Autofahrer haftet allein bei Kollision mit anderem Fahrzeug
Verstoß gegen erhöhte Sorgfaltspflicht des rückwärts Ausparkenden wiegt schwerer als Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallopfers
Fährt ein Autofahrer auf einem Kundenparkplatz eines Supermarktes rückwärts aus einer Parklücke, so treffen ihn erhöhte Sorgfaltspflichten. Verstößt er gegen diese Sorgfaltspflichten und kommt es deshalb zu einer Kollision mit einem in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeug, so haftet der rückwärts Ausparkende allein für die Unfallfolgen. Denn der Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten wiegt schwerer als die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallopfers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2012 kam es auf einem Kundenparkplatz eines Supermarktes zu einer Kollision zwischen einem aus einer Parklücke rückwärts ausparkenden Fahrzeug und eines in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeugs. Die Fahrerin des in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeugs klagte anschließend auf Schadenersatz. Sie behauptete, dass sie den Unfall nicht... Lesen Sie mehr
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