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Amtsgericht Lünen, Urteil vom 28.06.1993
- 8 C 132/93 -
Mögliche Einstandspflicht der Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch nach Beendigung des Beladungsvorgangs wegrollenden Einkaufswagen
Fehlender Fahrzeuggebrauch schloss Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung aus
Wird ein Fahrzeug dadurch beschädigt, dass nach der Beendigung des Beladevorgangs ein Einkaufswagen wegrollt, so muss dafür allenfalls die Privathaftpflichtversicherung einstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für den Schaden nicht aufkommen, da der Fahrzeugschaden nicht im Rahmen des Fahrzeuggebrauchs entstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lünen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall räumte ein Fahrzeughalter nach Beendigung des Beladungsvorgangs die Einkäufe in seinem Kofferraum um. Während dessen rollte der leere
Keine Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung
Das Amtsgericht Lünen entschied, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden am Fahrzeug nicht habe einstehen müssen. Denn der Schaden sei nicht während des Gebrauchs eines Fahrzeugs entstanden. Rollt ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Amtsgericht Lünen, ra-online (zt/zfs 1994, 91/rb)
- Schadensfall durch wegrollenden Einkaufswagen vor Beginn des Beladens unterliegt nicht der "Benzinklausel"
(Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993
[Aktenzeichen: 3 S 263/92]) - Fahrzeugschaden aufgrund wegrollenden Einkaufswagen: Privathaftpflichtversicherung muss für Schaden aufkommen
(Landgericht Marburg, Urteil vom 06.10.1993
[Aktenzeichen: 5 S 51/93])
Jahrgang: 1994, Seite: 26 NJW-RR 1994, 26 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1994, Seite: 91 zfs 1994, 91
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Dokument-Nr. 18160
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