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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Benzinklausel“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.08.2017
- 20 U 30/17 -

Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privat­haft­pflicht­versicherung umfasst

Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden

Wird ein Fahrzeug durch eine beim Aussteigen explodierende Bauschaumfalsche beschädigt, ist der Schaden nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Die sogenannte Benzinklausel greift nicht. Daher muss eine Privat­haft­pflicht­versicherung für den Schaden aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Firmenwagen beschädigt, als ein Mitarbeiter der Firma beim Aussteigen eine Bauschaumflasche fallen ließ und diese im Anschluss daran explodierte. Da der Mitarbeiter für den Schaden aufkommen musste, beanspruchte er seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verweigerte aber eine Leistungspflicht. Sie verwies nämlich auf eine Versicherungsklausel, wonach kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrzeugschaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden ist. Nach Ansicht der Versicherung war dies hier der Fall. Der Versicherungsnehmer sah dies anders und erhob Klage. Das Landgericht Hagen gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.06.2015
- 20 U 80/15 -

Während Kfz-Reparatur durch selbst entzündetes Benzin entstandene Brandschäden sind nicht von Privat-Haft­pflicht­versicherung umfasst

Kein Versicherungsschutz durch Haft­pflicht­versicherung bei Schäden durch Fahrzeuggebrauch

Entzündet sich während einer Kfz-Reparatur Benzin von selbst und kommt es nachfolgend zu Brandschäden, so haftet dafür nicht die Privat-Haft­pflicht­versicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz, da Schäden, die durch den Fahrzeuggebrauch verursacht werden, nicht von der Haft­pflicht­versicherung abgedeckt sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 nahm ein Fahrzeughalter an seinem Pkw in einer Lagerhalle Reparaturarbeiten vor. Dabei ließ er restliches Benzin aus dem Tank ab, was sich selbst entzündete. Dadurch geriet nicht nur die Lagerhalle in Brand, sondern auch ein auf dem Nachbargrundstück stehendes Gebäude. Zudem brannten sämtliche ebenfalls in der Lagerhalle... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 08.10.2015
- 29 C 905/15 -

"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflicht bei Schäden aufgrund Schiebens eines nicht fahrbereiten Pkw

Schäden sind beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden

Kommt es beim Schieben eines nicht fahrbereiten Pkw im öffentlichen Straßenraum zu einem Schadensfall, so besteht aufgrund einer "Benzinklausel" kein Versicherungsschutz durch die Privat­haft­pflicht­versicherung. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden bei dem Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wollte ein Mann seinen Pkw aus seiner Einfahrt auf die gegenüberliegende Straßenseite schieben. Das Fahrzeug, welches nicht mehr über einen Motor verfügte und weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen war, sollte von einem Schrotthändler abgeholt werden. Bei dem Schieben des Pkw wurde ein parkendes Fahrzeug beschädigt,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014
- 9 S 460/13 -

Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaft­pflicht­versicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels

Keine Verwirklichung des Gebrauchsrisikos des Fahrzeugs, sondern des Risikos der Hebebühne

Kommt es während eines Reifenwechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaft­pflicht­versicherung. Die Benzinklausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne verwirklicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Reifenwechsels in einer Hobbywerkstatt kam es zu einer Beschädigung der Hebebühne.Grund dafür war, dass ein Reifen im Lot des Hebearms stand. Beim Herunterlassen der Hebebühne traf der Tragarm den Reifen, wodurch der Arm und die Spindel verbogen wurden. Der Fahrzeughalter beanspruchte aufgrund des Vorfalls seine Privathaftpflichtversicherung.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 21.01.1992
- 2 C 2605/91 -

Fahrzeug­beschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privat­haft­pflicht­versicherung

Keine Haftung der Kraftfahrzeug-Haft­pflicht­versicherung aufgrund fehlenden Schadenseintritt durch PKW

Kommt ein Einkaufswagen beim Beladen eines PKW ins Rollen und beschädigt ein anderes Fahrzeug, so haftet dafür die Privat­haft­pflicht­versicherung. Die Haftung der Kraftfahrzeug-Haft­pflicht­versicherung kommt dagegen nicht in Betracht. Denn der Schaden ist nicht durch den Gebrauch des PKW entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als ein Autofahrer im Juni 1991 einen Kasten Mineralwasser aus dem Einkaufswagen in sein PKW einladen wollte, kam der Einkaufswagen ins Rollen und beschädigte ein vorbeifahrendes Fahrzeug. Der Autofahrer zahlte dem Geschädigten einen Schadenersatz und beanspruchte daraufhin seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verwies jedoch auf die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lünen, Urteil vom 28.06.1993
- 8 C 132/93 -

Mögliche Einstandspflicht der Privat­haft­pflicht­versicherung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch nach Beendigung des Beladungsvorgangs wegrollenden Einkaufswagen

Fehlender Fahrzeuggebrauch schloss Leistungspflicht der Kfz-Haft­pflicht­versicherung aus

Wird ein Fahrzeug dadurch beschädigt, dass nach der Beendigung des Beladevorgangs ein Einkaufswagen wegrollt, so muss dafür allenfalls die Privat­haft­pflicht­versicherung einstehen. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung muss für den Schaden nicht aufkommen, da der Fahrzeugschaden nicht im Rahmen des Fahrzeuggebrauchs entstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lünen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall räumte ein Fahrzeughalter nach Beendigung des Beladungsvorgangs die Einkäufe in seinem Kofferraum um. Während dessen rollte der leere Einkaufswagen aufgrund des abschüssigen Parkplatzes los und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung einstehen muss.Das... Lesen Sie mehr

Landgericht Marburg, Urteil vom 06.10.1993
- 5 S 51/93 -

Fahrzeugschaden aufgrund wegrollenden Einkaufswagen: Privat­haft­pflicht­versicherung muss für Schaden aufkommen

Gefahr des Fahrzeuggebrauchs begründete nicht Fahrzeugschaden

Wird ein Fahrzeug auf einem Parkplatz durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt, so muss dafür die Privat­haft­pflicht­versicherung einstehen. Da der Fahrzeugschaden nicht auf der Gefährlichkeit des Fahrzeuggebrauchs beruht, besteht keine Leistungspflicht für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Marburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein Supermarktkunde im Februar 1991 die Getränkekisten aus dem Einkaufswagen in sein Fahrzeug verladen wollte, rollte der Einkaufswagen los und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Der Supermarktkunde beanspruchte daraufhin seine Privathaftpflichtversicherung. Da diese jedoch meinte, die Kfz-Haftpflichtversicherung müsse für den Schaden... Lesen Sie mehr

Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993
- 3 S 263/92 -

Schadensfall durch wegrollenden Einkaufswagen vor Beginn des Beladens unterliegt nicht der "Benzinklausel"

Fehlender Fahrzeuggebrauch begründet Leistungspflicht der Privat­haft­pflicht­versicherung

Kommt es aufgrund eines wegrollenden Einkaufswagens zu einem Schadensfall, so muss die Privat­haft­pflicht­versicherung dafür einstehen, wenn das Beladen des Fahrzeugs noch nicht begonnen hat. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall rollte ein neben einem Fahrzeug stehender Einkaufwagen los und beschädigte einen anderen PKW, während der Fahrzeugbesitzer beschäftigt war den Autoschlüssel zu suchen. Zu der Zeit war weder der Kofferraum geöffnet noch ist es zum Beladen des Fahrzeugs gekommen. Nachfolgend weigerte sich die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufzukommen. Sie... Lesen Sie mehr

Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012
- 6 S 324/11 -

"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privat­haft­pflicht­versicherung bei Fahr­zeug­beschädigung aufgrund fehlerhafter Absicherung des PKW nach Parken

Absicherung des PKW nach Parken stellt Gebrauch eines Fahrzeugs dar

Sichert ein Fahrzeugführer nach dem Parken das Fahrzeug nicht hinreichend ab und rollt es deswegen los und wird beschädigt, so muss dafür nicht die Privat­haft­pflicht­versicherung einstehen. Diese kann sich erfolgreich auf die "Benzinklausel" berufen. Denn die Absicherung des PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin einer Privathaftpflichtversicherung parkte das Fahrzeug eines Freundes ab ohne es ausreichend abzusichern. Das Fahrzeug rollte daher los und wurde beschädigt. Sie beanspruchte daraufhin ihre Privathaftpflichtversicherung. Da sich diese aber mit dem Hinweis auf die "Benzinklausel" weigerte zu zahlen, erhob die Versicherungsnehmerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.10.2008
- 1 S 16/08 -

"Benzinklausel": Anspruch auf Versicherungsschutz durch Privat­haft­pflicht­versicherung nach Wildflucht aufgrund Offenlassen eines Gatters durch PKW-Fahrer

Geflüchtetes Wild verursachte Schäden

Verursacht entflohenes Wild Schäden, weil ein PKW-Fahrer versehentlich das Gatter offenließ, so muss die Privat­haft­pflicht­versicherung für den Schaden aufkommen. Die sogenannte "Benzinklausel" greift nicht, da der Schaden nicht durch das Gebrauchsrisiko eines Fahrzeugs entstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein PKW-Fahrer öffnete das Tor eines privaten Wildgeheges, um mit seinem Fahrzeug durch das Tor zu fahren. Er vergaß aber das Tor wieder zu schließen, so dass mehrere Wildtiere entflohen. Da diese nachfolgend Schäden verursachten und der PKW-Fahrer dafür in Anspruch genommen wurde, verlangte er von seiner Privathaftpflichtversicherung für... Lesen Sie mehr




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