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Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993
- 3 S 263/92 -
Schadensfall durch wegrollenden Einkaufswagen vor Beginn des Beladens unterliegt nicht der "Benzinklausel"
Fehlender Fahrzeuggebrauch begründet Leistungspflicht der Privathaftpflichtversicherung
Kommt es aufgrund eines wegrollenden Einkaufswagens zu einem Schadensfall, so muss die Privathaftpflichtversicherung dafür einstehen, wenn das Beladen des Fahrzeugs noch nicht begonnen hat. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rollte ein neben einem Fahrzeug stehender Einkaufwagen los und beschädigte einen anderen
Anspruch auf Versicherungsschutz bestand
Nach Auffassung des Landgerichts Limburg habe der Fahrzeugbesitzer einen Anspruch auf Versicherungsschutz durch die
Keine Beladung des Fahrzeugs
Zwar gehöre zum Begriff des Fahrzeuggebrauchs das Be- und Entladen eines Fahrzeugs, so das Landgericht weiter. Der Schaden an dem anderen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2014
Quelle: Landgericht Limburg, ra-online (zt/ZfS 1993, 377/rb)
- Zuständige Versicherung beim Autoschaden durch wegrollenden Einkaufswagen
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003
[Aktenzeichen: 301 C 769/03]) - "Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Fahrzeugbeschädigung aufgrund fehlerhafter Absicherung des PKW nach Parken
(Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012
[Aktenzeichen: 6 S 324/11])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1994, Seite: 486 NJW-RR 1994, 486 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1994, Seite: 464 VersR 1994, 464 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1993, Seite: 377 zfs 1993, 377
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Dokument-Nr. 17560
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