wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 05.10.2012
4 C 64/12 -

Durchbohrte Wandfliesen begründen einen Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter

Bohrlöcher sind in den Fliesenfugen zu machen

Durchbohrt der Mieter einer Wohnung Wandfliesen, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Bohrlöcher sind ausschließlich in den Fliesenfugen anzubringen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung durchbohrte im Bad und in der Küche mehrere Wandfliesen. Dies führte in der Küche dazu, dass zwei Fliesen rissen. Nach dem das Mietverhältnis von der Mieterin gekündigt wurde, verlangte die Vermieterin Schadenersatz wegen der durchbohrten Fliesen. Die Mieterin weigerte sich mit der Begründung, dass solche Bohrlöcher zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören. Die Vermieterin behielt daraufhin einen Teil der von der Mieterin geleisteten Kaution ein. Die Mieterin akzeptierte dies nicht und erhob Klage auf Auszahlung der vollen Kaution.

Gericht sieht Schadenersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB

Das Amtsgericht Köpenick entschied zu Gunsten der Vermieterin. Diese habe einen Teil der Kaution einbehalten dürfen, da ihr ein Schadenersatzanspruch gegen die Mieterin gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen der beschädigten Fliesen im Bad und in der Küche zugestanden habe.

Dübellöcher in den Wandfliesen stellen schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar

Das Anbringen von Dübellöchern stelle eine schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. Denn bei einer schonenden Ausübung des Mietgebrauchs sei es möglich gewesen, auch bei Anbringen von Wandspiegeln, Wandschränken oder anderer Gegenstände die Bohrlöcher ausschließlich bei den Fliesenfugen anzubringen. Diese könnten später wieder verschlossen werden, ohne dass die Fliesen selbst beschädigt werden.

Werbung

der Leitsatz

§ 280 Abs. 1 BGB (rao)

Ein Mieter ist verpflichtet, die gemietete Wohnung schonend zu gebrauchen. Daher darf er Wandfliesen im Badezimmer nicht durchbohren. Sofern Spiegel oder Schränke angeschraubt werden sollen, dürfen Dübellöcher nur zwischen den Fliesen - in den Fliesenfugen -gebohrt werden.

Bohrt ein Mieter gleichwohl Bohrlöcher durch Fliesen, so stellt dies eine schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. Er macht sich dann gemäß § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2013
Quelle: Amtsgericht Köpenick, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2012, Seite: 1639
GE 2012, 1639

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14938 Dokument-Nr. 14938

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14938

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung