wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.6/0/5(10)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 09.04.2001
20 C 55/01 -

Durch vom hochspringenden Hund verursachte Lackkratzer am Auto begründen Anspruch auf Schadenersatz

Durch im Fahrzeug befindlichen bellenden Hund begründetes Hochspringen unerheblich

Verursacht ein Hund durch Hochspringen Kratzer im Lack eines parkenden Fahrzeugs, so ist der Halter des Hundes zum Schadenersatz verpflichtet. Unerheblich bleibt dabei, ob der Hund durch das Bellen eines im Fahrzeug befindlichen Hundes zum Hochspringen angestachelt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Königs-Wusterhausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2000 fühlte sich ein Hund durch das Bellen eines in einem parkenden Auto befindlichen anderen Hundes dazu angestachelt am Fahrzeug hochzuspringen. Dadurch sind am Fahrzeug Lackkratzer entstanden. Die Halterin des Fahrzeugs klagte daraufhin auf Schadenersatz. Die Halterin des Hundes verteidigte sich gegen die Klage mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug der Klägerin verbotswidrig auf dem Bürgersteig stand. Zudem sei ihr Hund durch das Bellen des im Fahrzeug befindlichen Hundes zum Hochspringen angestachelt worden. Der Klägerin sei daher zumindest ein Mitverschulden anzulasten.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Königs-Wusterhausen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 833 Satz 1 BGB wegen der entstandenen Lackkratzer zugestanden.

Kein Mitverschulden durch Klägerin

Der Klägerin sei nach Ansicht des Amtsgerichts kein Mitverschulden anzulasten gewesen. Es sei zunächst unerheblich gewesen, dass die Klägerin ihr Fahrzeug verbotswidrig auf dem Bürgersteig abgestellt hatte. Denn wäre der Hund dadurch in seinem Rechtsgefühl verletzt worden, so hätte er zwar solange Bellen dürfen bis eine Politesse kommt. Er hätte aber nicht "das Recht in die eigenen Pfoten nehmen dürfen". Auch das Zurücklassen des Hundes im Wagen sei unbeachtlich gewesen. Denn wird durch das Gebell eines im Innenraum eines Fahrzeugs befindlichen Hundes ein anderer Hund zum Hochspringen angestachelt, so verwirkliche sich dadurch das Tierhalterisiko des im Freien befindlichen Hundes.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2014
Quelle: Amtsgericht Königs-Wusterhausen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18943 Dokument-Nr. 18943

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18943

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.6 (max. 5)  -  10 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung