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Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 19.05.2010
- 29 C 315/09 -
Einwurf von Werbung in den Briefkasten trotz Verbotshinweis unzulässig
Briefkasteninhaber hat Anspruch auf Unterlassung
Wird in einem Briefkasten trotz Werbungsverbot-Aufkleber Werbung hineingeschmissen, begründet dies einen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem
Verletzung des Persönlichkeits-, Eigentums- und Besitzrechts lag vor
Das Amtsgericht Heidelberg entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem habe ein Anspruch auf
Vorgehen gegen vereinzelten Einwurf zulässig
Zudem betonte das Amtsgericht, dass ein Vorgehen gegen unerwünschte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2013
Quelle: Amtsgericht Heidelberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17007
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